Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)
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Anregung an den Magistrat vom 03.02.2015, OM 3838 entstanden aus Vorlage: OF 231/13 vom 20.01.2015
Betreff: Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern) Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die zugesagten Parkplätze im verkehrsberuhigten Bereich im historischen Ortskern eingezeichnet werden. Dem folgend soll in den kommenden sechs Monaten eine regelmäßige Kontrolle der Parkregeln erfolgen. Die Kontrolle ist einmal wöchentlich durchzuführen.
Begründung: Schon vor der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs wurde dem Ortsbeirat zugesagt, entlang der Mauer der evangelischen Kirche zwei Parkplätze einzuzeichnen, damit hier das Parken im verkehrsberuhigten Bereich erlaubt wird. Da dies noch immer nicht geschehen ist, fordert der Ortsbeirat nun die umgehende Einzeichnung der Parkplätze. Im verkehrsberuhigten Bereich ist ansonsten das Parken nicht erlaubt. Damit dieser Regel Folge geleistet wird, sind regelmäßige Kontrollen unabdingbar. Ein Zeitraum von sechs Monaten, in denen einmal wöchentlich kontrolliert wird, würde Falschparker zum Umdenken bewegen und den ruhenden Verkehr in diesem Bereich eindämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2015OFOF 231/13Ruhender Verkehr im Verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 3. Februar 2015Sie sind hierOMOM 3838Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)Direktanregung
- 4. Mai 2015STST 674Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)Stellungnahme
- 15. Oktober 2016OFOF 52/13Einzeichnung von Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich entlang der KirchenmauerOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2016OMOM 802Einzeichnung von Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich entlang der KirchenmauerDirektanregung
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 103 WochenSTST 149Einzeichnung von Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich entlang der KirchenmauerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats