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Ruhender Verkehr im Verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)

Vorlagentyp: OFCDU
15 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf die zugesagten Parkplätze im verkehrsberuhigten Bereich im historischen Ortskern einzuzeichnen. Dem folgend soll in den kommenden sechs Monaten eine regelmäßige Kontrolle der Parkregen erfolgen. Die Kontrolle ist einmal wöchentlich durchzuführen. Begründung: Schon vor der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs wurde dem Ortsbeirat zugesagt, entlang der Mauer der evangelischen Kirche, zwei Parkplätze einzuzeichnen, damit hier das Parken im verkehrsberuhigten Bereich erlaubt wird. Da dies noch immer nicht geschehen ist, fordert der Ortsbeirat nun die umgehende Einzeichnung der Parkplätze. Im verkehrsberuhigten Bereich ist ansonsten das Parken nicht erlaubt, damit dieser Regel Folge geleistet wird, sind regelmäßige Kontrollen unabdingbar. Ein Zeitraum von sechs Monaten, in denen einmal wöchentlich kontrolliert wird, würde Falschparker zum Umdenken bewegen und den ruhenden Verkehr in diesem Bereich eindämmen.

Inhalt

Antrag vom 20.01.2015, OF 231/13

Betreff: Ruhender Verkehr im Verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf die zugesagten Parkplätze im verkehrsberuhigten Bereich im historischen Ortskern einzuzeichnen. Dem folgend soll in den kommenden sechs Monaten eine regelmäßige Kontrolle der Parkregen erfolgen. Die Kontrolle ist einmal wöchentlich durchzuführen.

Begründung: Schon vor der Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs wurde dem Ortsbeirat zugesagt, entlang der Mauer der evangelischen Kirche, zwei Parkplätze einzuzeichnen, damit hier das Parken im verkehrsberuhigten Bereich erlaubt wird. Da dies noch immer nicht geschehen ist, fordert der Ortsbeirat nun die umgehende Einzeichnung der Parkplätze. Im verkehrsberuhigten Bereich ist ansonsten das Parken nicht erlaubt, damit dieser Regel Folge geleistet wird, sind regelmäßige Kontrollen unabdingbar. Ein Zeitraum von sechs Monaten, in denen einmal wöchentlich kontrolliert wird, würde Falschparker zum Umdenken bewegen und den ruhenden Verkehr in diesem Bereich eindämmen.Beratung im Ortsbeirat: 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 20. Januar 2015Sie sind hier
    OFOF 231/13Ruhender Verkehr im Verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 3. Februar 2015OMOM 3838Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)Direktanregung
  3. 4. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 674Ruhender Verkehr im verkehrsberuhigten Bereich (Ortskern)Stellungnahme
  4. 15. Oktober 2016OFOF 52/13Einzeichnung von Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich entlang der KirchenmauerOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 1. November 2016OMOM 802Einzeichnung von Parkplätzen im verkehrsberuhigten Bereich entlang der KirchenmauerDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 13
Sitzung 38 · 03.02.2015
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3838 2015 Die Vorlage OF 231/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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