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Berkersheimer S-Bahn-Fußgängerbrücke

Vorlagentyp: OM
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3826 entstanden aus Vorlage: OF 631/10 vom 23.10.2018

Betreff: Berkersheimer S-Bahn-Fußgängerbrücke Der Magistrat wird gebeten, sich umgehend mit der Deutschen Bahn in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass der Zugang zu den Bahngleisen im S-Bahnhof "Berkersheim" auch ohne Nutzung des beschrankten Bahnübergangs unverzüglich wiederhergestellt wird. Der Magistrat wird gebeten, der Deutschen Bahn zu verdeutlichen, dass für ihn ein von der Stadt Frankfurt massiv bezuschusster Betrieb der S-Bahn nicht ordnungsgemäß gegeben ist, wenn eine Sperrung der Fußgängerbrücke bis zur Aufnahme von Bauarbeiten in der 44. Kalenderwoche erfolgt, weil ein Zugang zur Bahn so unzumutbar ist.

Begründung: Die Nutzer der S-Bahn müssen am Berkersheimer Bahnhof die Main-Weser-Bahn passieren. Nun hat die Bahn die dafür zur Verfügung stehende Fußgängerbrücke zunächst kommentarlos gesperrt. Zwischenzeitlich hat sie angegeben, dass die Betriebssicherheit der Brücke nicht mehr gegeben ist, sie in der 44. Kalenderwoche Arbeiten aufnehmen will und die Brücke bis dahin jedenfalls geschlossen bleibt. Die Benutzer möchten die anderen Übergangsmöglichkeiten nutzen und die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Die anderen Übergangsmöglichkeiten sind entweder unterbrechungsfrei die Bahnunterführung im Wiesengarten, mit einer Laufzeit von gut 15 Minuten, oder der beschrankte Bahnübergang. Da die Main-Weser-Bahn eine der befahrensten Strecken in Deutschland ist, ist dieser gerade im Berufsverkehr ständig geschlossen, sodass Schulkinder teilweise 15 Minuten früher zum Bahnhof kommen müssen, um überhaupt eine Chance zu haben, ihre S-Bahn zu erreichen. Dies ist bei einem taktgebundenen Nahverkehrssystem ein unhaltbarer Zustand und muss von der Stadt als finanzierendem Partner des öffentlichen Nahverkehrs unverzüglich abgestellt werden. Offensichtlich hat die Deutsche Bahn ihre Überwachungspflichten vollständig vernachlässigt und ist deshalb wegen Schlechterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu sofortigem Schadensersatz verpflichtet. Insofern kann von einer Entschuldigung nicht die Rede sein, sondern dieser Zustand ist vielmehr schuldhaft herbeigeführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Oktober 2018Sie sind hier
    OMOM 3826Berkersheimer S-Bahn-Fußgängerbrücke
    Direktanregung
  2. 23. Oktober 2018OFOF 631/10Berkersheimer S-Bahn-Fußgänger-BrückeOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE., FDP
  3. 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 52Berkersheimer S-Bahn-FußgängerbrückeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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