Berkersheimer S-Bahn-Fußgänger-Brücke
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
S-Bahn-Fußgänger-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sich umgehend mit der Deutschen Bahn in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass der Zugang zu den Bahngleisen im S-Bahnhof Berkersheim auch ohne Nutzung des beschrankten Bahnübergangs unverzüglich wieder hergestellt wird. Der Magistrat möge der Deutschen Bahn verdeutlichen, dass für ihn ein von der Stadt Frankfurt massiv bezuschusster Betrieb der S-Bahn nicht ordnungsgemäß gegeben ist, wenn eine Sperrung der Fußgängerbrücke bis zur Aufnahme von Bauarbeiten in der 44. Kalenderwoche erfolgt, weil ein Zugang zur Bahn so unzumutbar ist. Begründung: Die Nutzer der S-Bahn müssen am Berkersheimer Bahnhof die Main-Weser-Bahn passieren. Nun hat die Bahn die dafür zur Verfügung stehende Fußgänger-Brücke zunächst kommentarlos gesperrt. Zwischenzeitlich hat sie angegeben, dass die Betriebssicherheit der Brücke nicht mehr gegeben ist, sie in der 44. Kalenderwoche Arbeiten aufnehmen will und die Brücke bis dahin jedenfalls geschlossen bleibt. Die Benutzer möchten die anderen Übergangsmöglichkeiten nutzen und die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Die anderen Übergangsmöglichkeiten sind entweder unterbrechungsfrei die Bahnunterführung im Wiesengarten, mit einer Laufzeit von gut 15 Minuten oder der beschränkte Bahnübergang. Da die Main-Weser-Bahn eine der befahrensten Strecken in Deutschland ist, ist dieser gerade im Berufsverkehr ständig geschlossen, so dass Schulkinder teilweise 15 Minuten früher zum Bahnhof kommen müssen, um überhaupt eine Chance zu haben, ihre S-Bahn zu erreichen. Dies ist bei einem taktgebundenen Nahverkehrssystem ein unhaltbarer Zustand und muss von der Stadt als finanzierendem Partner des öffentlichen Nahverkehrs unverzüglich abgestellt werden. Offensichtlich hat die Deutsche Bahn ihre Überwachungspflichten vollständig vernachlässigt und ist deshalb wegen Schlechterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu sofortigem Schadensersatz verpflichtet. Insofern kann von einer Entschuldigung nicht die Rede sein, sondern dieser Zustand ist vielmehr schuldhaft herbeigeführt.
Inhalt
Antrag vom 23.10.2018, OF 631/10
Betreff: Berkersheimer S-Bahn-Fußgänger-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sich umgehend mit der Deutschen Bahn in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass der Zugang zu den Bahngleisen im S-Bahnhof Berkersheim auch ohne Nutzung des beschrankten Bahnübergangs unverzüglich wieder hergestellt wird. Der Magistrat möge der Deutschen Bahn verdeutlichen, dass für ihn ein von der Stadt Frankfurt massiv bezuschusster Betrieb der S-Bahn nicht ordnungsgemäß gegeben ist, wenn eine Sperrung der Fußgängerbrücke bis zur Aufnahme von Bauarbeiten in der 44. Kalenderwoche erfolgt, weil ein Zugang zur Bahn so unzumutbar ist.
Begründung: Die Nutzer der S-Bahn müssen am Berkersheimer Bahnhof die Main-Weser-Bahn passieren. Nun hat die Bahn die dafür zur Verfügung stehende Fußgänger-Brücke zunächst kommentarlos gesperrt. Zwischenzeitlich hat sie angegeben, dass die Betriebssicherheit der Brücke nicht mehr gegeben ist, sie in der 44. Kalenderwoche Arbeiten aufnehmen will und die Brücke bis dahin jedenfalls geschlossen bleibt. Die Benutzer möchten die anderen Übergangsmöglichkeiten nutzen und die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Die anderen Übergangsmöglichkeiten sind entweder unterbrechungsfrei die Bahnunterführung im Wiesengarten, mit einer Laufzeit von gut 15 Minuten oder der beschränkte Bahnübergang. Da die Main-Weser-Bahn eine der befahrensten Strecken in Deutschland ist, ist dieser gerade im Berufsverkehr ständig geschlossen, so dass Schulkinder teilweise 15 Minuten früher zum Bahnhof kommen müssen, um überhaupt eine Chance zu haben, ihre S-Bahn zu erreichen. Dies ist bei einem taktgebundenen Nahverkehrssystem ein unhaltbarer Zustand und muss von der Stadt als finanzierendem Partner des öffentlichen Nahverkehrs unverzüglich abgestellt werden. Offensichtlich hat die Deutsche Bahn ihre Überwachungspflichten vollständig vernachlässigt und ist deshalb wegen Schlechterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu sofortigem Schadensersatz verpflichtet. Insofern kann von einer Entschuldigung nicht die Rede sein, sondern dieser Zustand ist vielmehr schuldhaft herbeigeführt.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Oktober 2018Sie sind hierOFOF 631/10Berkersheimer S-Bahn-Fußgänger-BrückeOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE., FDP
- 23. Oktober 2018OMOM 3826Berkersheimer S-Bahn-FußgängerbrückeDirektanregung
- 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 52Berkersheimer S-Bahn-FußgängerbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme