„Blumen Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufgestellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3748 entstanden aus Vorlage: OF 953/5 vom 09.08.2018
Betreff: "Blumen Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufgestellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3 Der Magistrat wird gebeten, den neu aufgestellten Container des Geschäftes "Blumen Tugba" bis zur endgültigen Klärung der Modalitäten des späteren Bürgerparks zu dulden und bis dahin am derzeitigen Standort zu belassen. Es bedarf einer endgültigen Klärung der künftigen Existenz der auf dem angehenden Bürgerpark-Gelände vorhandenen Gebäude und Stallungen beziehungsweise deren eventuellen Verwendung.
Begründung: Im Rahmen der Teilräumung der Niederräder Rennbahn erhielt Familie Özdemir in Vereinbarung mit dem Liegenschaftsamt und dem Grünflächenamt eine unbefristete Duldung zur weiteren Nutzung der Arbeitsräume im ehemaligen Pferdestall gegenüber des Blumenwagens "Tugba" zugesprochen. Beide Ämter streben nach eigenen Aussagen in der Zukunft einen Abriss der Gebäude und Stallungen an. Damit würden jedoch die derzeitigen Arbeitsräume in den Stallungen wegfallen. Mit Unterstützung des Liegenschaftsamtes konnte vom Abrissgelände der ehemaligen Rennbahn ein Holzcontainer erworben werden mit dem Ziel, für den Fall eines Abrisses der Stallungen einen Arbeitsraum zur Verfügung zu haben. Der Standort für die Aufstellung des Containers wurde mit dem Grünflächenamt vereinbart. Es wurde daraufhin vor Ort eine aufwendige Renovierung durchgeführt und die Herstellung eines gepflegten und optisch attraktiven Zustandes. Inzwischen hat die Untere Naturschutzbehörde als vorgesetzte Behörde über das Grünflächenamt Familie Özdemir aufgefordert, den Container bis zum 31.07.2018 zu entfernen. Vom 01.07.2018 bis 01.08.2018 befanden Özdemirs sich außer Landes. Unter diesem Zeitdruck stehend hat Familie Özdemir die Untere Naturschutzbehörde schriftlich um wohlwollende Prüfung aller Möglichkeiten gebeten, den Container am derzeitigen Standort zu belassen. Im anderen Fall müsse sie einen Notverkauf vornehmen, der mit Verlusten einhergehe. Grundsätzlich sind Geschäftsleute hinsichtlich der Absicherung ihrer Existenz zukunftsgerichtet und auf Planungssicherheit angewiesen, insbesondere wenn es sich wie hier um eine Familie mit drei Kindern handelt. Özdemirs fühlen sich zwischen den ungeklärten Zuständigkeiten der Behörden und dem neuerlichen Anspruch der Unteren Naturschutzbehörde zerrieben. Eine Planung ist so nicht möglich, schon gar nicht eine Zukunftsplanung, die die Familie absichert. Für den Ortsbeirat ist solche Situation nicht tragbar. Hinsichtlich der Gesamtsituation vertritt der Ortsbeirat die Auffassung, dass einige ehemalige Stallungen im Rahmen des geplanten Bürgerparks Verwendung finden können und sollten und nicht zwangsläufig abgerissen werden müssen. Der Ortsbeirat wurde bislang nicht gebeten, sich zur Verwendung der ehemaligen Stallungen und Gebäude zu äußern, geht aber davon aus, dass der künftige Bürgerpark mit Leben erfüllt werden muss und einige der vorhandenen Gebäude gute Verwendung finden können. Den Blumenstand zu entfernen bzw. ihn seiner Arbeitsmöglichkeiten und seiner Zukunft zu berauben, hält der Ortsbeirat im Hinblick auf künftige Planungen für kontraproduktiv. Der Blumenstand wird sowohl heute als auch zukünftig gebraucht. Er gehört für die Bürger quasi zum Urgestein Niederrads. Die Bürger haben schon heute für die Existenzprobleme des beliebten Blumenstandes und der dauernden Probleme mit den Behörden kein Verständnis. Auch sie möchten Gewissheit, dass ihnen "Blumen Tugba" erhalten bleibt. Sollte auf Dauer schon wieder ein Geschäft in Niederrad wegfallen, wäre das ein großer Verlust und den Bürgern nicht zu vermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. August 2018OFOF 953/5„Blumen Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufgestellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516) Flur 610, Flurstück 10/3Ortsbeiratsantrag · BFF
- 21. September 2018Sie sind hierOMOM 3748„Blumen Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufgestellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3Direktanregung
- 14. Januar 2019STST 21"Blumen Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufge-stellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3Stellungnahme
- 2. Mai 2019OFOF 1277/5Blumen „Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - ContainersOrtsbeiratsantrag · BFF
- 10. Mai 2019OMOM 4628„Blumen Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - ContainersDirektanregung
- 12. August 2019Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 1536Blumen Tugba, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen -und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen-ContainersStellungnahme
- 9. Oktober 2019OFOF 1426/5„Blumen Tugba“ - erforderliche Überarbeitung der Stellungnahme ST 1536Ortsbeiratsantrag · BFF
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats