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Blumen „Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände…

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Blumen „Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers

Vorlagentyp: OFBFF
53 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers Vorgang: OM 3748/18 OBR 5; ST 21/19 Der Ortsbeirat bezieht sich auf OM 3748 vom 21.09.2018 und ST 21 des Dezernats X, Umwelt und Frauen - und fordert den Magistrat auf, die Unstimmigkeiten um den jetzigen Standort des renovierten Containers "Blumen Tugba" dahingehend zu beenden, dass dieser Standort mit einer zu erstellenden Sondergenehmigung ausgestattet wird und erhalten bleibt. Begründung: Die Behauptung dass die Aufstellung des Containers durch den Inhaber "Blumen Tugba" ohne Genehmigung erfolgt sei, ist nicht richtig. Keine einzige Handlung bezüglich des Containers erfolgte eigenmächtig, sondern stets in Absprache mit dem jeweils zuständigen Amt. Der "Blumencontainer" - wurde seinem derzeitigen Standort zugeführt, nachdem das Liegenschaftsamt den Kauf des Containers abgewickelt hatte. Das Grünflächenamt wies dem Inhaber "Blumen Tugba" an Ort und Stelle den jetzigen Standort zu. Es wurde dabei - in Anwesenheit eines Ortsbeiratsmitgliedes - eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung erbeten. Diese wurde zugesichert, aber es bestand keine Einigkeit darüber, welches der beiden Ämter das Schreiben verfassen sollte. ("Man werde sich besprechen und intern einigen" hieß es.) Bezüglich des Landschaftsschutzgebietes weist der Ortsbeirat darauf hin, dass sich sowohl das chinesische Hotel, als auch die angehende DFB-Akademie, darin befinden. Die VIP-Zufahrt von der Kennedyallee auf das DFB-Gelände erforderte ebenfalls eine Sondergenehmigung. Der Ortsbeirat legt auf Gleichbehandlung wert, zumal es sich bei "Blumen Tugba" um einen kleinen, aber für Niederrad sehr wichtigen Betrieb handelt, dessen Existenz es zu fördern gilt. -2- Hinsichtlich des vorgesehenen Bürgerparkes weist der Ortsbeirat darauf hin, dass gemäß ST 232 die Planungen -insbesondere die Gebäudeplanung (für die weitere Existenz von "Tugba" maßgebend)- bislang nicht abgeschlossen sind. Punkt 5 der Anfrage des Ortsbeirates: "Sind derzeit - außer "Blumen-Tugba" - Gebäude-Nutzungen vorgesehen ?" und Punkt 6 der Anfrage: "Sind Gebäude bzw. Stallungen zum Abriss vorgesehen?" werden beide gleichlautend beantwortet mit: "hierzu kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden". Für Existenz und Container-Erwerb von "Blumen Tugba" ist beides bedeutsam. Der Ortsbeirat kann sich mit den Forderungen nach Beseitigung des Blumencontainers in gar keinem Fall einverstanden erklären und verweist nochmals auf die Eingangsforderung dieses Antrages und den detaillierten Antrag OM 3748 vom 21.09.2018.

Inhalt

Antrag vom 02.05.2019, OF 1277/5

Betreff: Blumen "Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers Vorgang: OM 3748/18 OBR 5; ST 21/19 Der Ortsbeirat bezieht sich auf OM 3748 vom 21.09.2018 und ST 21 des Dezernats X, Umwelt und Frauen - und fordert den Magistrat auf, die Unstimmigkeiten um den jetzigen Standort des renovierten Containers "Blumen Tugba" dahingehend zu beenden, dass dieser Standort mit einer zu erstellenden Sondergenehmigung ausgestattet wird und erhalten bleibt.

Begründung: Die Behauptung dass die Aufstellung des Containers durch den Inhaber "Blumen Tugba" ohne Genehmigung erfolgt sei, ist nicht richtig. Keine einzige Handlung bezüglich des Containers erfolgte eigenmächtig, sondern stets in Absprache mit dem jeweils zuständigen Amt. Der "Blumencontainer" - wurde seinem derzeitigen Standort zugeführt, nachdem das Liegenschaftsamt den Kauf des Containers abgewickelt hatte. Das Grünflächenamt wies dem Inhaber "Blumen Tugba" an Ort und Stelle den jetzigen Standort zu. Es wurde dabei - in Anwesenheit eines Ortsbeiratsmitgliedes - eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung erbeten. Diese wurde zugesichert, aber es bestand keine Einigkeit darüber, welches der beiden Ämter das Schreiben verfassen sollte. ("Man werde sich besprechen und intern einigen" hieß es.) Bezüglich des Landschaftsschutzgebietes weist der Ortsbeirat darauf hin, dass sich sowohl das chinesische Hotel, als auch die angehende DFB-Akademie, darin befinden. Die VIP-Zufahrt von der Kennedyallee auf das DFB-Gelände erforderte ebenfalls eine Sondergenehmigung. Der Ortsbeirat legt auf Gleichbehandlung wert, zumal es sich bei "Blumen Tugba" um einen kleinen, aber für Niederrad sehr wichtigen Betrieb handelt, dessen Existenz es zu fördern gilt. -2- Hinsichtlich des vorgesehenen Bürgerparkes weist der Ortsbeirat darauf hin, dass gemäß ST 232 die Planungen -insbesondere die Gebäudeplanung (für die weitere Existenz von "Tugba" maßgebend)- bislang nicht abgeschlossen sind. Punkt 5 der Anfrage des Ortsbeirates: "Sind derzeit - außer "Blumen-Tugba" - Gebäude-Nutzungen vorgesehen ?" und Punkt 6 der Anfrage: "Sind Gebäude bzw. Stallungen zum Abriss vorgesehen?" werden beide gleichlautend beantwortet mit: "hierzu kann noch keine abschließende Aussage getroffen werden". Für Existenz und Container-Erwerb von "Blumen Tugba" ist beides bedeutsam. Der Ortsbeirat kann sich mit den Forderungen nach Beseitigung des Blumencontainers in gar keinem Fall einverstanden erklären und verweist nochmals auf die Eingangsforderung dieses Antrages und den detaillierten Antrag OM 3748 vom 21.09.2018.Hauptvorlage: Antrag vom 16.04.2019, NR 819

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 9. August 2018OFOF 953/5„Blumen Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufgestellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516) Flur 610, Flurstück 10/3Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 21. September 2018OMOM 3748„Blumen Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufgestellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3Direktanregung
  3. 14. Januar 2019STST 21"Blumen Tugba", Niederräder Landstraße 11, 60528 Niederrad, Erhalt und Duldung des neu aufge-stellten Containers, Standort: Gemarkung Wald (516), Flur 610, Flurstück 10/3Stellungnahme
  4. 2. Mai 2019Sie sind hier
    OFOF 1277/5Blumen „Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - Containers
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  5. 10. Mai 2019OMOM 4628„Blumen Tugba“, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen - und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen - ContainersDirektanregung
  6. 12. August 2019Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 1536Blumen Tugba, Niederräder Landstraße 11, 60528 Frankfurt-Niederrad: Erhalt des innerhalb des Areals der ehemaligen Rennbahn vorhandenen -und auf dem Gelände nach Anweisung verschobenen-ContainersStellungnahme
  7. 9. Oktober 2019OFOF 1426/5„Blumen Tugba“ - erforderliche Überarbeitung der Stellungnahme ST 1536Ortsbeiratsantrag · BFF

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 31 · 10.05.2019
TO I, TOP 68
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4628 2019 1. Der Vorlage NR 819 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1277/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ersatzlos entfällt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFDP
Ablehnung:
CDULinkeBFF
Enthaltung:
Fraktionslos
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU, LINKE. und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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