Blumen Tugba’s Arbeitscontainer soll an seinem jetzigen Platz bleiben oder es sollen Alternativen angeboten werden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
seinem jetzigen Platz bleiben oder es sollen Alternativen angeboten werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, dem Inhaber von Blumen Tugba zuzusichern, dass er seinen Arbeitscontainer an der Ecke Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße nicht abbauen oder versetzen muss.
- Alternativ soll der Familie Özdemir, den Eigentümern des Geschäfts, entweder
- a)kostenlos ein neuer Standort für den Container zur Verfügung gestellt sowie die Transportkosten übernommen werden.
- b)Kostenlos neue Räumlichkeiten für ein Ladengeschäft zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Vor einem guten Jahr hat die Stadt einen Holzcontainer an Herrn Özdemir verkauft, den er - im Wissen und mit Zustimmung des Liegenschafts- und des Grünflächenamtes - hinter seinem Verkaufsstand platzierte. Seinen Verkaufsstand betreibt er an dieser Stelle seit 19 Jahren. Nunmehr forderte die Untere Naturschutzbehörde Özdemir auf, den Container zu entfernen, weil dieser wohl im Landschaftsschutzgebiet steht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum weder das Liegenschaftsamt noch das Grünflächenamt Herrn Özdemir auf das Landschaftsschutzgebiet hingewiesen haben. Auch dass Herr Özdemir offenbar keinen Ansprechpartner findet, an den er sich wenden kann und von dem er weitere Informationen erhält, ist unverständlich.
Inhalt
Antrag vom 16.04.2019, NR 819
Betreff: Blumen Tugba's Arbeitscontainer soll an seinem jetzigen Platz bleiben oder es sollen Alternativen angeboten werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, dem Inhaber von Blumen Tugba zuzusichern, dass er seinen Arbeitscontainer an der Ecke Niederräder Landstraße/Rennbahnstraße nicht abbauen oder versetzen muss.
- Alternativ soll der Familie Özdemir, den Eigentümern des Geschäfts, entweder
- a)kostenlos ein neuer Standort für den Container zur Verfügung gestellt sowie die Transportkosten übernommen werden.
- b)Kostenlos neue Räumlichkeiten für ein Ladengeschäft zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Vor einem guten Jahr hat die Stadt einen Holzcontainer an Herrn Özdemir verkauft, den er - im Wissen und mit Zustimmung des Liegenschafts- und des Grünflächenamtes - hinter seinem Verkaufsstand platzierte. Seinen Verkaufsstand betreibt er an dieser Stelle seit 19 Jahren. Nunmehr forderte die Untere Naturschutzbehörde Özdemir auf, den Container zu entfernen, weil dieser wohl im Landschaftsschutzgebiet steht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum weder das Liegenschaftsamt noch das Grünflächenamt Herrn Özdemir auf das Landschaftsschutzgebiet hingewiesen haben. Auch dass Herr Özdemir offenbar keinen Ansprechpartner findet, an den er sich wenden kann und von dem er weitere Informationen erhält, ist unverständlich.Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2019, OF 1277/5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 24.04.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. April 2019 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2019 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU, LINKE. und BFF (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) BFF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)