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Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der Wöhlerschule

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Begründung

Wöhlerschule Seit Jahren haben die Heinrich-Seliger-Schule und die Wöhlerschule mit Raumproblemen zu kämpfen. Die Wöhlerschule benutzt deshalb seit Jahren vier Klassenräume eines Klassentrakts der Heinrich-Seliger-Schule. In diesem Schuljahr fehlen den beiden Schulen rechnerisch sechs Klassenräume für den Regelunterricht und die Nachmittagsbetreuung, die beide Schulen anbieten. Die Heinrich-Seliger-Schule muss sogar 20 eigene Schülerinnen und Schüler für die Nachmittagsbetreuung abweisen, da die Raumkapazitäten nicht ausreichen. Ein Ansinnen, die seit vier Jahren leer stehende Hausmeisterwohnung der Heinrich-Seliger-Schule übergangsweise für die Nachmittagsbetreuung zu nutzen wurde von der Stadt abgelehnt. Die Raumkapazität kann nur auf dem Gelände der Heinrich-Seliger-Schule erhöht werden, da dies z. B. aus Gründen des Denkmalschutzes auf dem Grundstück der Wöhlerschule nicht mehr möglich ist. Insgesamt benötigen beide Schulen perspektivisch zusammen 15 neue Klassenräume, um die steigenden Schülerzahlen aufnehmen zu können.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3738 entstanden aus Vorlage: OF 513/9 vom 06.09.2018

Betreff: Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der Wöhlerschule Seit Jahren haben die Heinrich-Seliger-Schule und die Wöhlerschule mit Raumproblemen zu kämpfen. Die Wöhlerschule benutzt deshalb seit Jahren vier Klassenräume eines Klassentrakts der Heinrich-Seliger-Schule. In diesem Schuljahr fehlen den beiden Schulen rechnerisch sechs Klassenräume für den Regelunterricht und die Nachmittagsbetreuung, die beide Schulen anbieten. Die Heinrich-Seliger-Schule muss sogar 20 eigene Schülerinnen und Schüler für die Nachmittagsbetreuung abweisen, da die Raumkapazitäten nicht ausreichen. Ein Ansinnen, die seit vier Jahren leer stehende Hausmeisterwohnung der Heinrich-Seliger-Schule übergangsweise für die Nachmittagsbetreuung zu nutzen wurde von der Stadt abgelehnt. Die Raumkapazität kann nur auf dem Gelände der Heinrich-Seliger-Schule erhöht werden, da dies z. B. aus Gründen des Denkmalschutzes auf dem Grundstück der Wöhlerschule nicht mehr möglich ist. Insgesamt benötigen beide Schulen perspektivisch zusammen 15 neue Klassenräume, um die steigenden Schülerzahlen aufnehmen zu können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Warum darf die Hausmeisterwohnung der Heinrich-Seliger-Schule, die seit vier Jahren leer steht, von der Heinrich-Seliger-Schule trotzdem nicht temporär für die Nachmittagsbetreuung benutzt werden? Die Schule würde diese gerne temporär für die Nachmittagsbetreuung nutzen. Dies wird vom Magistrat allerdings abgelehnt, weil die Möglichkeit, eine Dienstwohnung zu beziehen, den Beruf des Hausmeisters attraktiver mache. Trotzdem steht die Wohnung seit vier Jahren leer. Auch in direkter Nachbarschaft der Ziehenschule steht ein Mehrfamilienhaus des Stadtschulamtes seit Jahren leer.
  2. Wie gedenkt die Stadt das kurzfristige Raumproblem sechs neuer Klassenräume, die zum Schuljahr 2018/2019 für beide Schulen zusammen benötigt werden, vor Beginn des Schuljahres zu lösen?
  3. Wie wird die Nachmittagsbetreuung während der Bauarbeiten gewährleistet? Weiter wird der Magistrat gebeten, das Raumproblem mittelfristig zu lösen, indem man das Atriumgebäude vor der Heinrich-Seliger-Schule abreißt und durch einen dreistöckigen Neubau ersetzt. Mit dieser Maßnahme könnten die benötigten 15 neuen Klassenräume geschaffen werden und die Heinrich-Seliger-Schule könnte einen weiteren Klassentrakt der Wöhlerschule überlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. September 2018OFOF 513/9Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der WöhlerschuleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 20. September 2018Sie sind hier
    OMOM 3738Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der Wöhlerschule
    Direktanregung
  3. 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 110Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der WöhlerschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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