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Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der Wöhlerschule

Vorlagentyp: OFCDUSPD
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Heinrich-Seliger-Schule und der Wöhlerschule Seit Jahren haben die Heinrich-Seliger-Schule und die Wöhlerschule mit Raumproblemen zu kämpfen. Die Wöhlerschule benutzt deshalb seit Jahren vier Klassenräume eines Klassentrakts der Heinrich-Seliger-Schule. In diesem Schuljahr fehlen den beiden Schulen rechnerisch 6 Klassenräume für den Regelunterricht und die Nachmittagsbetreuung, die beide Schulen anbieten. Die Heinrich-Seliger-Schule muss sogar 20 eigene Schülerinnen und Schüler für die Nachmittagsbetreuung abweisen, da die Raumkapazitäten nicht ausreichen. Ein Ansinnen, die seit 4 Jahren leerstehende Hausmeisterwohnung der HSS übergangsweise für die Nachmittagsbetreuung zu nutzen wurde von der Stadt abgelehnt. Die Raumkapazität kann nur auf dem Gelände der Heinrich-Seliger-Schule erhöht werden, da dies z.B. aus Gründen des Denkmalschutzes auf dem Grundstück der Wöhlerschule nicht mehr möglich ist. Insgesamt benötigen beide Schulen perspektivisch zusammen 15 neue Klassenräume, um die steigenden Schülerzahlen aufnehmen zu können.

Inhalt

Antrag vom 06.09.2018, OF 513/9

Betreff: Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der Wöhlerschule Seit Jahren haben die Heinrich-Seliger-Schule und die Wöhlerschule mit Raumproblemen zu kämpfen. Die Wöhlerschule benutzt deshalb seit Jahren vier Klassenräume eines Klassentrakts der Heinrich-Seliger-Schule. In diesem Schuljahr fehlen den beiden Schulen rechnerisch 6 Klassenräume für den Regelunterricht und die Nachmittagsbetreuung, die beide Schulen anbieten. Die Heinrich-Seliger-Schule muss sogar 20 eigene Schülerinnen und Schüler für die Nachmittagsbetreuung abweisen, da die Raumkapazitäten nicht ausreichen. Ein Ansinnen, die seit 4 Jahren leerstehende Hausmeisterwohnung der HSS übergangsweise für die Nachmittagsbetreuung zu nutzen wurde von der Stadt abgelehnt. Die Raumkapazität kann nur auf dem Gelände der Heinrich-Seliger-Schule erhöht werden, da dies z.B. aus Gründen des Denkmalschutzes auf dem Grundstück der Wöhlerschule nicht mehr möglich ist. Insgesamt benötigen beide Schulen perspektivisch zusammen 15 neue Klassenräume, um die steigenden Schülerzahlen aufnehmen zu können. Dies vorausgeschickt . . 1. fragt der Ortsbeirat den Magistrat, warum die Hausmeisterwohnung der HSS seit 4 Jahren leer steht und die Heinrich-Seliger-Schule sie trotzdem nicht temporär für die Nachmittagsbetreuung benutzen darf. Die Schule würde diese gerne temporär für die Nachmittagsbetreuung nutzen. Dies wird von der Stadt allerdings abgelehnt, weil die Möglichkeit eine Dienstwohnung zu beziehen, den Beruf des Hausmeisters attraktiver mache. Trotzdem steht die Wohnung seit 4 Jahren leer. Auch in direkter Nachbarschaft der Ziehenschule steht ein Mehrfamilienhaus des SSA seit Jahren leer. 2. fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wie gedenkt die Stadt das kurzfristige Raumproblem 6 neuer Klassenräume, die zum Schuljahr 18/19 für beide Schulen zusammen benötigt werden vor Beginn des Schuljahres zu lösen? 3. fordert der Ortsbeirat die Stadt auf, das Raumproblem mittelfristig zu lösen, indem man das Atriumgebäude vor der HSS abreißt und durch einen dreistöckigen Neubau ersetzt. Mit dieser Maßnahme könnten die benötigten 15 neuen Klassenräume geschaffen werden und die HSS könnte einen weiteren Klassentrakt der Wöhlerschule überlassen.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. September 2018Sie sind hier
    OFOF 513/9Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der Wöhlerschule
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 20. September 2018OMOM 3738Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der WöhlerschuleDirektanregung
  3. 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 110Raumbedarf an der Heinrich-Seliger-Schule und der WöhlerschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 25 · 20.09.2018
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3738 2018 Die Vorlage OF 513/09 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 513/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor um den folgenden Punkt erweitert wird: "Wie die Nachmittagsbetreuung während der Bauarbeiten gewährleistet werden wird."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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