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Behindertenparkplatz am Friedhof Fechenheim

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenparkplatz am Friedhof Fechenheim zu verlegen, um den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu erleichtern. Dies soll die Situation vor dem Eingang des Friedhofs verbessern und die Sicherheit beim Überqueren der Straße erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenparkplatz am Friedhof Fechenheim von seinem jetzigen Standort vor den Eingang des Friedhofs links neben die Pflanzenfläche zu verlegen.

Begründung

Vor dem Eingang des Friedhofs wird oft so eng geparkt, dass es für Menschen mit einem Rollator oder Rollstuhl kaum möglich ist, den Friedhof durch den Friedhofseingang zu betreten. Der Behindertenparkplatz an seiner jetzigen Stelle befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Gehbehinderte Menschen müssen also erst die Straße überqueren, um zum Friedhof zu kommen. Das Verlegen des Parkplatzes auf die andere Straßenseite würde beide Probleme auf einmal lösen. Zum einen ist der Behindertenparkplatz nicht besonders oft besetzt, sodass eine breite Verkehrsfläche vor dem Eingang oft frei gehalten würde, zum anderen ist selbst bei Benutzung des Behindertenparkplatzes durch die große Baubreite noch genügend Wegefläche vorhanden, um auch Menschen mit Gehhilfen den Weg zum Eingang zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2023OFOF 380/11Behindertenparkplatz am Friedhof FechenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. März 2023Sie sind hier
    OMOM 3645Behindertenparkplatz am Friedhof Fechenheim
    Direktanregung
  3. 30. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1425Behindertenparkplatz am Friedhof FechenheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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