Behindertenparkplatz am Friedhof Fechenheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Verlegung des Behindertenparkplatzes am Friedhof Fechenheim, um den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu erleichtern. Dies soll die Situation vor dem Eingang des Friedhofs verbessern und die Sicherheit erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
den Magistrat zu beauftragen gehe Behindertenparkplatz am Friedhof Fechenheim von seinem jetzigen Standort vor den Eingang des Friedhofs links neben die Baumpflanzeflächen zu verlegen.
Begründung
Vor dem Eingang des Friedhofs wird oft so eng gepackt, dass es für Menschen mit einem Rollator oder Rollstuhl kaum möglich ist in den Friedhofseingang hineinzukommen. Der Behindertenparkplatz an seiner jetzigen Stelle, liegt auf der gegenüberliegenden Straßenseite, gehbehinderte Menschen müssen hier also erst die Straße überqueren um zum Friedhof zu kommen. Das Verlegen des Parkplatzes auf die andere Seite würde beide Probleme auf einmal lösen. Zum einen ist der Behindertenparkplatz nicht besonders oft besetzt, so dass eine breite Verkehrsfläche vor dem Eingang oft freigehalten würde. Zum anderen ist selbst bei Benutzung des Behindertenparkplatzes, durch die große Baubreite, noch genügend Wegefläche vorhanden, um auch andere Menschen mit Gehhilfen den Weg zum Eingang zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2023Sie sind hierOFOF 380/11Behindertenparkplatz am Friedhof FechenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2023OMOM 3645Behindertenparkplatz am Friedhof FechenheimDirektanregung
- 30. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1425Behindertenparkplatz am Friedhof FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme