Wasserleitung am Röderbergweg ertüchtigen
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Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3427 entstanden aus Vorlage: OF 257/4 vom 24.07.2018
Betreff: Wasserleitung am Röderbergweg ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Wasserleitung am Röderbergweg zur Bewässerung des Rosengärtchens und des Hanges ertüchtigt werden kann; 2. in welchem Zeitraum dies geschehen kann; 3. welche Kosten die Maßnahme verursachen würde.
Begründung: Unter anderem wäre es für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Rosengärtchen pflegen, eine große Erleichterung, wenn für die Bewässerung ein direkter Zugang zu einer Zapfstelle nutzbar wäre. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates hatte ein Mitglied der Initiative diesen Wunsch vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juli 2018OFOF 257/4Wasserleitung am Röderbergweg ertüchtigenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. August 2018Sie sind hierOMOM 3427Wasserleitung am Röderbergweg ertüchtigenDirektanregung
- 16. November 2018STST 2131Wasserleitung am Röderberg ertüchtigenStellungnahme
- 22. April 2019OFOF 347/4Instandsetzung des Wasseranschlusses am Hang des Röderbergweges für Grünanlagen und das Historische RosengärtchenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 7. Mai 2019OMOM 4555Instandsetzung des Wasseranschlusses am Hang des Röderbergweges für Grünanlagen und das Historische RosengärtchenDirektanregung
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1468Instandsetzung des Wasseranschlusses am Hang des Röderbergweges für Grünanlagen und das historische RosengärtchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats