Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald
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Bisheriger Verlauf
23.07.2018
07.08.2018
12.11.2018
12.11.2018
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3418 entstanden aus Vorlage: OF 199/16 vom 23.07.2018
Betreff: Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald
Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen und Verhandlungen mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG zu prüfen, ob der in Enkheim am Rande des Enkheimer Waldes stillgelegte Brunnen nicht wieder in Betrieb genommen beziehungsweise instand gesetzt oder wieder aufgebaut werden kann. Bejahendenfalls wird der Magistrat gebeten, die mögliche Maßnahme kurzfristig auszuführen und das Wasser aus dem Enkheimer Wald wieder dem Frankfurter Wasserhaushalt zuzuführen. Begründung:
Wie der Frankfurter Neue Presse vor wenigen Tagen zu entnehmen war, könnte angesichts des sommerlichen Wetters unter Umständen mit Engpässen in der Wasserversorgung in Frankfurt am Main zu rechnen sein. Auch einige Gemeinden im Vogelsberg, aus dessen Region die Stadt Frankfurt am Main einen Großteil ihrer Wasserversorgung sicherstellt, seien bereits von Wasserknappheit betroffen. In dem Zeitungsbericht wurde ausführlich bemängelt, dass die Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren zu wenig unternommen und Vorsorge getroffen hat, die Wasserversorgung in der Stadt zumindest teilweise auf eigene Füße zu stellen und unabhängiger von anderen Wasserversorgern zu werden. Im Gegenteil, das Wasserwerk in Enkheim wurde erst vor wenigen Jahren außer Betrieb gesetzt und vom Netz genommen, obwohl in dem Einzugsgebiet dieses Brunnens noch ausreichend Wasser zur Nutzung als Trinkwasser vorhanden ist. Die erneute Inbetriebnahme dieses Brunnens beziehungsweise Wasserwerkes erscheint deshalb vor dem Hintergrund der Absicherung der eigenen Versorgung in der Stadt Frankfurt am Main nicht nur sinnvoll, sondern alternativlos. Versorgungssicherheit geht hier vor Wirtschaftlichkeit! Eine entsprechende Bewirtschaftung durch die Wiederaufnahme des Brunnenbetriebes würde zudem dazu führen, dass der Grundwasserspiegel in Enkheim auf einen vernünftigen Stand reguliert werden kann, ohne dass erhebliche Schäden an Gebäuden im Neubaugebiet Leuchte und im übrigen Bereich von Enkheim zu befürchten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2079 Aktenzeichen: 91 50