Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3418 entstanden aus Vorlage: OF 199/16 vom 23.07.2018
Betreff: Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen und Verhandlungen mit der Hessenwasser GmbH & Co. KG zu prüfen, ob der in Enkheim am Rande des Enkheimer Waldes stillgelegte Brunnen nicht wieder in Betrieb genommen beziehungsweise instand gesetzt oder wieder aufgebaut werden kann. Bejahendenfalls wird der Magistrat gebeten, die mögliche Maßnahme kurzfristig auszuführen und das Wasser aus dem Enkheimer Wald wieder dem Frankfurter Wasserhaushalt zuzuführen.
Begründung: Wie der Frankfurter Neue Presse vor wenigen Tagen zu entnehmen war, könnte angesichts des sommerlichen Wetters unter Umständen mit Engpässen in der Wasserversorgung in Frankfurt am Main zu rechnen sein. Auch einige Gemeinden im Vogelsberg, aus dessen Region die Stadt Frankfurt am Main einen Großteil ihrer Wasserversorgung sicherstellt, seien bereits von Wasserknappheit betroffen. In dem Zeitungsbericht wurde ausführlich bemängelt, dass die Stadt Frankfurt am Main in den letzten Jahren zu wenig unternommen und Vorsorge getroffen hat, die Wasserversorgung in der Stadt zumindest teilweise auf eigene Füße zu stellen und unabhängiger von anderen Wasserversorgern zu werden. Im Gegenteil, das Wasserwerk in Enkheim wurde erst vor wenigen Jahren außer Betrieb gesetzt und vom Netz genommen, obwohl in dem Einzugsgebiet dieses Brunnens noch ausreichend Wasser zur Nutzung als Trinkwasser vorhanden ist. Die erneute Inbetriebnahme dieses Brunnens beziehungsweise Wasserwerkes erscheint deshalb vor dem Hintergrund der Absicherung der eigenen Versorgung in der Stadt Frankfurt am Main nicht nur sinnvoll, sondern alternativlos. Versorgungssicherheit geht hier vor Wirtschaftlichkeit! Eine entsprechende Bewirtschaftung durch die Wiederaufnahme des Brunnenbetriebes würde zudem dazu führen, dass der Grundwasserspiegel in Enkheim auf einen vernünftigen Stand reguliert werden kann, ohne dass erhebliche Schäden an Gebäuden im Neubaugebiet Leuchte und im übrigen Bereich von Enkheim zu befürchten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juli 2018OFOF 199/16Wasserwerk wieder ans NetzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. August 2018Sie sind hierOMOM 3418Wieder Wasser aus dem Enkheimer WaldDirektanregung
- 12. November 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2079Wieder Wasser aus dem Enkheimer WaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats