Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2079
Betreff: Wieder Wasser aus dem Enkheimer Wald Eine Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks ist nicht möglich, da die Anlagen komplett zurückgebaut wurden. Rechtlicher Hintergrund: Infolge der endgültigen Außerbetriebnahme des Wasserwerks zum 28. Februar 2011, wurde seitens Hessenwasser das bestehende Wasserrecht für die Gewinnungsanlagen an die Obere Wasserbehörde (RP-DA) zurückgegeben. Die Erhaltung der 9 Brunnen ohne wasserrechtliche Genehmigung und ohne weitere Nutzung ist nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Auf Grundlage von § 14, Abs. 1 HWG hat die Obere Wasserbehörde mit Schreiben vom 19. Sept. 2012 Hessenwasser dazu verpflichtet, die Anlagen, d. h. auch die bestehenden Brunnen, zurückzubauen. Dies ist erfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juli 2018OFOF 199/16Wasserwerk wieder ans NetzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. August 2018OMOM 3418Wieder Wasser aus dem Enkheimer WaldDirektanregung
- 12. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2079Wieder Wasser aus dem Enkheimer WaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab