Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am Main
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Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3329 entstanden aus Vorlage: OF 575/2 vom 24.05.2018
Betreff: Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung der Stelle eines städtischen Antisemitismusbeauftragten, zum Beispiel im Amt für multikulturelle Angelegenheiten, ein die entsprech enden Stellen auf Bundes- und Landesebene sinnvoll ergänzender Beitrag zur Bekämpfung von Antisemitismus sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2018OFOF 575/2Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3329Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am MainDirektanregung
- 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 56Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 101