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Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: OM
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3329 entstanden aus Vorlage: OF 575/2 vom 24.05.2018

Betreff: Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am Main Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung der Stelle eines städtischen Antisemitismusbeauftragten, zum Beispiel im Amt für multikulturelle Angelegenheiten, ein die entsprech enden Stellen auf Bundes- und Landesebene sinnvoll ergänzender Beitrag zur Bekämpfung von Antisemitismus sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2018OFOF 575/2Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 11. Juni 2018Sie sind hier
    OMOM 3329Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am Main
    Direktanregung
  3. 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 56Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 26 · 29.10.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 27 · 26.11.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 101

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