Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am Main
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Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung der Stelle eines städtischen Antisemitismusbeauftragten (m/w) z.B. im Amt für multikulturelle Angelegenheiten ein die entsprechenden Stellen auf Bundes- und Landesebene sinnvoll ergänzender Beitrag zur Bekämpfung des Antisemitismus sein kann.
Inhalt
Antrag vom 24.05.2018, OF 575/2
Betreff: Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am Main Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung der Stelle eines städtischen Antisemitismusbeauftragten (m/w) z.B. im Amt für multikulturelle Angelegenheiten ein die entsprechenden Stellen auf Bundes- und Landesebene sinnvoll ergänzender Beitrag zur Bekämpfung des Antisemitismus sein kann.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Mai 2018Sie sind hierOFOF 575/2Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2018OMOM 3329Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am MainDirektanregung
- 14. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 56Antisemitismusbeauftragter der Stadt Frankfurt am MainStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und LINKE.