Behindertengerechte Ampeln im Nordend
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Anregung an den Magistrat vom 12.03.2009, OM 3071 entstanden aus Vorlage: OF 655/3 vom 26.02.2009
Betreff: Behindertengerechte Ampeln im Nordend Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob folgende Ampeln im Nordend mit akustischen Signalen ausgestattet werden können: - Glauburgstraße/Oeder Weg - Eckenheimer Landstraße/Anlagenring - Oeder Weg/Eschenheimer Tor
Begründung: Im Rahmen eines virtuellen Planungsspaziergangs von Blinden und Sehbehinderten des Nordends wurde u. a. festgestellt, dass an obigen Ampeln keine akustischen Signale vorhanden sind. Da diese Straßenquerungen häufig von Blinden und Sehbehinderten benutzt werden, wäre eine Ausstattung mit akustischen Signalen wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2009OFOF 655/3Behindertengerechte Ampeln im NordendOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. März 2009Sie sind hierOMOM 3071Behindertengerechte Ampeln im NordendDirektanregung
- 18. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 746Behindertengerechte Ampeln im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats