Behindertengerechte Ampeln im Nordend
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2009, ST 746
Betreff:
Behindertengerechte Ampeln im Nordend
Der Anregung wird entsprochen.
Der Magistrat ist grundsätzlich bemüht, barrierefreie Übergänge an Lichtsignalanlagen bereitzustellen.
Die Ausstattung von Lichtsignalanlagen mit zusätzlichen taktilen und akustischen Komponenten wird in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V. (BSBH) bei allen anstehenden Bauvorhaben vorgenommen.
Eine Umrüstung der angesprochenen Lichtsignalanlagen ist technisch machbar. Die Arbeiten zu den Planungen werden in das Arbeitsprogramm 2009 mit aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2009OFOF 655/3Behindertengerechte Ampeln im NordendOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. März 2009OMOM 3071Behindertengerechte Ampeln im NordendDirektanregung
- 18. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 746Behindertengerechte Ampeln im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab