Straßenschäden beseitigen
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Herderstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Fußgängerüberweg Kreuzung Berger Straße/Herderstraße schützen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gastronomiebetrieb Berger Straße 30 Verstoß gegen die Vorgartensatzung und hygienische Vorgaben20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Herderstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3068 entstanden aus Vorlage: OF 460/3 vom 05.04.2018
Betreff: Straßenschäden beseitigen Der Magistrat wird gebeten, im Nordend Straßenschäden (Löcher in der Asphaltdecke) zu beseitigen. Es handelt sich um folgende Stellen:
- Mittelweg, vor der Hausnummer 4.
- Oeder Weg, vor der Hausnummer 34 (Immobilienbüro) direkt hinter der Haltelinie an der Ampel.
- Elkenbachstraße (Merianstraße/Herderstraße).
- Herderstraße vor Elkenbachstraße. Begründung: Die Stellen sind bei Dunkelheit, insbesondere für Fahrradfahrer, schwer zu erkennen und stellen eine Gefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2018OFOF 460/3Straßenschäden beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018Sie sind hierOMOM 3068Straßenschäden beseitigenDirektanregung
- 30. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1333Straßenschäden beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats