Fußgängerbereich in der Willemineallee regelmäßiger reinigen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege und Straßen in der Willeminenallee regelmäßiger zu reinigen, um die Sicherheit der Anwohner zu erhöhen. Die häufigen Beschwerden über die mangelnde Sauberkeit und die damit verbundene Rutschgefahr sollen durch diese Maßnahme adressiert werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Fußwege und Straße in der Willeminenallee, insbesondere im Bereich der Hausnummern 41 - 49, häufiger und regelmäßiger zu reinigen.
Begründung
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern, da dieser Abschnitt der Willemineallee offensichtlich selten bzw. nie gesäubert wird. Herabfallendes Laub, hier insbesondere von Kastanien, hat den Fußweg derart verschmutzt, dass für die Anwohnerinnen und Anwohner eine erhebliche Rutsch- bzw. Unfallgefahr entstanden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2022OFOF 583/5Fußgängerbereich in der Willemineallee regelmäßiger reinigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2022Sie sind hierOMOM 3053Fußgängerbereich in der Willemineallee regelmäßiger reinigenDirektanregung
- 23. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 238Fußgängerbereich in der Willemineallee regelmäßiger reinigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats