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Erstellung eines Konzeptes für die Pflege des Erlenbachs

Vorlagentyp: OM
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3039 entstanden aus Vorlage: OF 125/13 vom 20.02.2009

Betreff: Erstellung eines Konzeptes für die Pflege des Erlenbachs Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung zwischen Unterer Naturschutzbehörde (79.22) und Stadtentwässerung (68) ein Konzept für die Pflege des Erlenbachs zu erstellen. Bis zur Vorlage des Konzeptes werden weitere Arbeiten am Erlenbach zurückgestellt.

Begründung: (zitiert aus dem Brief von Herrn Karlfried Cost): "Etwa 300 m oberhalb der Brücke in der Straße Zum Schäferköppel macht der Erlenbach eine S-Biegung mit einer Sandinsel. In diesem Bereich ist der Anfang einer Schlingenbildung/Mäanderbildung. Das ist ein wunderbares Naturschauspiel (Steiluferabbruch einerseits, Schwemmerdeanlandung auf der gegenüberliegenden Seite, Bäume werden unterspült und brechen ab, fallen in den Bach hinein, auf der gegenüberliegenden Seite langsame Besiedelung des Neulandes, Wasserstrudel an verschiedenen Stellen). Ein solches Naturschauspiel hat eine Ablaufdauer, die in Jahrzehnten gemessen wird. Alle Bestandteile, auch die jahrelang abgestorben herumliegen Bäume, gehören dazu, und sie bieten Lebensraum für die verschiedene Tierarten und Pflanzenarten. Eine Schleifenbildung gehört zum Lebenslauf eines Bachs dazu. Ich weiß weit und breit keinen anderen Bach, weder im Stadtgebiet noch sonst wo, wo man dieses Naturschauspiel so schön beobachten könnte. Nach jedem Erlenbach-Hochwasser bietet sich ein neues Bild. Seit einigen Tagen kann man sehen, dass dort gearbeitet wird, und das Bachufer mit einer Steinwand versehen wird. Somit wird der Bach in einen Kanal umgewandelt. Der Erlenbach wird dann so aussehen wie die Nidda heute. Insoweit die Gefahr besteht, dass die neugebildete Schleife den westlich angrenzenden Weg unterspült/bedroht, sind die Maßnahmen wohl erforderlich. Bitte veranlassen Sie, dass alle Arbeiten, die darüber hinausgehen, die nicht als Schutzarbeiten erforderlich sind, sofort eingestellt werden. Das muss sofort gestoppt werden, weil die Arbeiter die Schutzmauer fertig gestellt haben und gerade dabei sind, weitere Arbeiten durchzuführen. Die Erlenbachschleife ist kein künstlicher Park, sondern ein wunderbares Naturschauspiel. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dieses Stück Natur zu erhalten, soweit es möglich ist." (Zitat Ende) Die bisher vorhandenen Uferabbrüche und die gegenüberliegenden Anlandungen sind im Landschaftsplan Nieder-Erlenbach (M181, 30.08.1993) ausdrücklich dokumentiert. Uferbefestigungen mit Steinpackungen sind hier nicht vorgesehen. Damit in diesem sensiblen Uferbereich nur die unbedingt notwendigen Sicherungsmaßnahmen erfolgen, ist es erforderlich, das genannte Konzept zu erstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Februar 2009OFOF 125/13Erstellung eines Konzeptes für die Pflege des Erlenbachs von der Brücke .Zum Schäferköppel. bis zur Grenze Ober-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. März 2009Sie sind hier
    OMOM 3039Erstellung eines Konzeptes für die Pflege des Erlenbachs
    Direktanregung
  3. 28. Mai 2009STST 798Erstellung eines Konzeptes für die Pflege des ErlenbachsStellungnahme
  4. 24. November 2009Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 1650Erstellung eines Konzeptes für die Pflege des ErlenbachsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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