Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße
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Neues zu Neuhofstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2929 entstanden aus Vorlage: OF 536/3 vom 05.02.2014
Betreff: Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße Der Magistrat wird gebeten, Anträge auf Flächen für Außengastronomie von Betrieben in der Eckenheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße großzügig zu genehmigen. Wünschenswert wäre ein durchgehendes Band von Sommergärten, ohne Unterbrechung durch einzelne Senkrechtparkplätze, im gesamten genannten Straßenabschnitt (stadtauswärts rechtsseitig und ein einzelner Sommergarten gegenüber).
Begründung: In diesem Straßenabschnitt befinden sich mehrere benachbarte Gastronomiebetriebe. Es ist ein besonders charmanter Bereich, der gern besucht wird, und es herrschte hier bisher eine große Verträglichkeit mit der Nachbarschaft. Es könnte auf der stadtauswärtigen Bürgersteigsseite eine geschlossene Reihe von Außenflächen entstehen. Davon wären nur wenige Senkrechtparkplätze auf dem Bürgersteig betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2014OFOF 536/3Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und NeuhofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2929Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und NeuhofstraßeDirektanregung
- 4. August 2014STST 981Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und NeuhofstraßeStellungnahme
- 18. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 747Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und NeuhofstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5