Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 981
Betreff: Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und Neuhofstraße Vorläufige Stellungnahme: Sosehr der Magistrat es begrüßt, die Aufenthaltsqualität öffentlicher Verkehrsflächen, beispielsweise durch die Genehmigung von Sommergärten, zu erhöhen, sind bei den jeweiligen Einzelfallentscheidungen die Interessen von Stellplatzsuchenden und Ruhebedürfnisse von Anwohnerinnen und Anwohnern im unmittelbaren Umfeld von Sommergärten zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund bedarf der Wunsch des Ortsbeirats, ein von Stellflächen für Kraftfahrzeuge nicht unterbrochenes Band von Sommergärten in dem bezeichneten Straßenabschnitt noch weiter einer intensiven Abstimmung innerhalb der Verwaltung. Der Magistrat bedauert deshalb, gegenwärtig nicht abschließend zu der vorliegenden Anregung Stellung nehmen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2014OFOF 536/3Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und NeuhofstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2014OMOM 2929Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und NeuhofstraßeDirektanregung
- 4. August 2014Sie sind hierSTST 981Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und NeuhofstraßeStellungnahme
- 18. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 747Großzügige Konzessionsvergabe für Außengastronomie in der Eckenheimer Landstraße zwischen Wielandstraße und NeuhofstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab