Parken auf dem Gehweg Friedrich-List-Straße/Thünenstraße ahnden
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2829 entstanden aus Vorlage: OF 331/11 vom 23.02.2018
Betreff: Parken auf dem Gehweg Friedrich-List-Straße/Thünenstraße ahnden Der Magistrat wird aufgefordert, Kontrollen durchzuführen und Maßnahmen gegen Falschparker zu ergreifen, die auf dem Gehweg in der Thünenstraße parken. Zudem wird auf der Ecke Friedrich-List-Straße/Thünenstraße zu nah an der Kreuzung geparkt. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob hier Sperrflächenmarkierungen im Kreuzungsbereich angezeigt sind.
Begründung: In der Thünenstraße kommt es häufig zu Behinderungen, weil Autos auf dem Gehweg geparkt werden. Am Ende der Thünenstraße befinden sich zudem Garagen. Die Straße ist sehr eng und durch falsch geparkte Fahrzeuge werden die Mieter beim Befahren ihrer Garagen behindert. Zusätzlich werden Autos so dicht an der Kreuzung Friedrich-List-Straße/Thünenstraße geparkt, dass man nur schwer um die Kurve kommt. Da es sich mittlerweile um regelmäßig vorkommende Vergehen handelt, sind Kontrollen erforderlich und eine Markierung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2018OFOF 331/11Parken auf dem Gehweg Friedrich-List-Straße/Thünenstraße ahndenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. März 2018Sie sind hierOMOM 2829Parken auf dem Gehweg Friedrich-List-Straße/Thünenstraße ahndenDirektanregung
- 28. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 979Parken auf dem Gehweg Friedrich-List-Straße/Thünenstraße ahndenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats