Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigen
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2795 entstanden aus Vorlage: OF 141/13 vom 05.02.2018
Betreff: Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigen Die Gastronomie im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach ist schon seit längerer Zeit ohne Pächter. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, seine Aufsichtsfunktion bei der ABG Frankfurt Holding zu nutzen, um die ABG zu einer zeitnahen Neuverpachtung zu bewegen. Weiterhin ist die ABG aufzufordern, zeitnah über ihre Bemühungen für eine Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach im Ortsbeira t zu berichten und Konzepte zur Steigerung der Attraktivität der Gastronomie im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach vorzustellen.
Begründung: Das Angebot an Speisegaststätten in Nieder-Erlenbach ist nicht groß, sodass auf die Gastronomie im Bürgerhaus - auch in Verbindung mit der Bewirtung bei Vereins- oder öffentlichen Veranstaltungen - nicht verzichtet werden kann. Die ABG sollte alle Anstrengungen unternehmen, damit diese Lücke im Stadtteil rasch gefüllt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2018OFOF 141/13Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2018Sie sind hierOMOM 2795Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigenDirektanregung
- 30. April 2018Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 817Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats