Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigen
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 817
Betreff: Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigen Der Pächter der Bürgerhaus-Gastronomie hat ohne Einhaltung von Kündigungsfristen die Gaststätte im SAALBAU Nieder-Erlenbach aufgegeben. Daraus ergibt sich, dass keine Vorkehrungen für eine nahtlose Übergabe getroffen werden konnten. Es liegt im Interesse der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG), dass die Gaststätte wieder bewirtschaftet wird. Das zuständige Servicecenter der ABG bemüht sich entsprechend einen eigenen Pächter zu finden. Die Suche dauert derzeit noch an. Die Bewirtung der Kunden des SAALBAU Nieder-Erlenbach wird - bis ein neuer Pächter gefunden ist - über die Catering-Abteilung der SAALBAU Betriebsgesellschaft sichergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2018OFOF 141/13Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2018OMOM 2795Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigenDirektanregung
- 30. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 817Verpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus beschleunigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab