Mehr Öffentlichkeit und Sicherheit auf dem Hauptfriedhof
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2661 entstanden aus Vorlage: OF 481/3 vom 24.10.2013
Betreff: Mehr Öffentlichkeit und Sicherheit auf dem Hauptfriedhof Der Magistrat wird gebeten, die ermittelten Fallzahlen bezüglich der Sicherheit auf dem Hauptfriedhof vorzulegen und auf dieser Basis ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, mit dem durch mehr Öffentlichkeit und weitere Sicherheitsmaßnahmen die Besucherinnen und Besucher des Hauptfriedhofs noch besser vor Überfällen geschützt sowie Diebstähle unterbunden werden können.
Begründung: Laut Auskunft der Polizei gab es in 2013 schon fünf angezeigte Überfälle auf Besucherinnen und Besucher des Hauptfriedhofs, dazu eine Zunahme von Diebstählen, die sich nicht nur auf Blumenschmuck begrenzen. Die Zahl der Überfälle ist sehr hoch, vor allem innerhalb eines so eingezäunten Bereichs wie des Hauptfriedhofes. Ein Streife laufender Freiwilliger Polizeidienst kann hierbei keine Lösung sein, sondern vielmehr Maßnahmen zur Erhöhung von Öffentlichkeit und Sicherheit, wie das Friedhofstaxi oder ausgeschriebene Zeiten der Grünflächenamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, sowie andere Maßnahmen, wie z. B. Notrufmelder oder eine öffentliche Veranstaltung durch Landes- und Stadtpolizei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2013OFOF 481/3Mehr Öffentlichkeit und Sicherheit auf dem HauptfriedhofOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2013Sie sind hierOMOM 2661Mehr Öffentlichkeit und Sicherheit auf dem HauptfriedhofDirektanregung
- 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 158Mehr Öffentlichkeit und Sicherheit auf dem HauptfriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats