Feldhüter für Kalbach-Riedberg
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zur Etablierung der Funktion eines ehrenamtlichen Feldhüters in Kalbach-Riedberg zu erstellen. Dies soll der Bildung und Information der Bürgerinnen und Bürger dienen und umweltschädliches Verhalten verhindern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept zur Etablierung der Funktion eines ehrenamtlichen Feldhüters in den Feldern von Kalbach-Riedberg zu erstellen. Die Aufgaben des Feldhüters sollen die Bildung und Information der Bürgerinnen und Bürger sein.
Begründung
Aus Sicht des Ortsbeirates ist es sinnvoll, ein Konzept zur Etablierung der Funktion eines ehrenamtlichen Feldhüters zu erstellen und dies dem Ortsbeirat vorzustellen. An verschiedenen Stellen kann durch eine direkte Ansprache der Mitbürgerinnen und Mitbürger umweltschädliches Verhalten verhindert oder eingedämmt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2022OFOF 244/12Feldhüter für Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. September 2022Sie sind hierOMOM 2650Feldhüter für Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2524Feldhüter für Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats