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Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen…

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Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)

Vorlagentyp: OM
66 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2641 entstanden aus Vorlage: OF 479/2 vom 02.01.2018

Betreff: Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13) Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. Kriterien zu erarbeiten, unter welchen Bedingungen das Vorkaufsrecht angewandt wird. In Fällen wie in der Leipziger Straße 93 und der Friesengasse 13 soll zukünftig grundsätzlich das kommunale Vorkaufsrecht wahrgenommen werden, wenn nach dem Abriss der zum Verkauf stehenden Gebäude der Bau hochpreisiger Wohnungen geplant ist; 2. dafür Sorge zu tragen, dass alle Grundstücksverkäufe in Milieuschutzsatzungsgebieten dem Stadtplanungsamt vorgelegt werden, damit gegebenenfalls das Vorkaufsrecht wahrgenommen werden kann. Begründung: Nach dem Abriss der Gebäude in der Leipziger Straße 93 und der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 (ehemaliges Tibethaus) soll dort hochpreisiger Wohnraum entstehen. Diese Bauvorhaben führen zur Verschärfung des ohnehin bestehenden Aufwertungsdrucks im Bockenheimer Kerngebiet. Die Kriterien zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts wären gegeben. Eine entsprechende Änderung der derzeitigen Praxis der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Januar 2018OFOF 479/2Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 22. Januar 2018Sie sind hier
    OMOM 2641Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)
    Direktanregung
  3. 25. Juni 2018STST 1155Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)Stellungnahme
  4. 12. April 2019Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 691Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 23 · 11.06.2018
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 30 · 25.03.2019
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

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