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Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen…

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Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)

Vorlagentyp: OFLINKE
66 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Die Mittel im Haushalt zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutz-satzungsgebieten werden erhöht.
  2. Es werden Kriterien erarbeitet, unter welchen Bedingungen das Vorkaufsrecht angewandt wird. In Fällen wie in der Leipziger Straße 93 und der Friesengasse 13 soll zukünftig grundsätzlich das kommunale Vorkaufsrecht wahrgenommen werden, wenn nach dem Abriss der zum Verkauf stehenden Gebäude der Bau hochpreisiger Wohnungen geplant ist.
  3. In Milieuschutzsatzungsgebieten werden sämtliche Grundstücksverkäufe dem Stadtplanungsamt vorgelegt, damit ggf. das Vorkaufsrecht wahrgenommen werden kann. Begründung: Nach dem Abriss der Gebäude In der Leipziger Straße 93 und der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 (ehemaliges Tibethaus) soll dort hochpreisiger Wohnraum entstehen. Diese Bauvorhaben führen zur Verschärfung des ohnehin bestehenden Aufwertungsdrucks im Bockenheimer Kerngebiet. Die Kriterien zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts wären gegeben. Eine entsprechende Änderung der derzeitigen Praxis der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ist daher dringend erforderlich.

Inhalt

Antrag vom 02.01.2018, OF 479/2

Betreff: Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Die Mittel im Haushalt zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutz-satzungsgebieten werden erhöht.
  2. Es werden Kriterien erarbeitet, unter welchen Bedingungen das Vorkaufsrecht angewandt wird. In Fällen wie in der Leipziger Straße 93 und der Friesengasse 13 soll zukünftig grundsätzlich das kommunale Vorkaufsrecht wahrgenommen werden, wenn nach dem Abriss der zum Verkauf stehenden Gebäude der Bau hochpreisiger Wohnungen geplant ist.
  3. In Milieuschutzsatzungsgebieten werden sämtliche Grundstücksverkäufe dem Stadtplanungsamt vorgelegt, damit ggf. das Vorkaufsrecht wahrgenommen werden kann. Begründung: Nach dem Abriss der Gebäude In der Leipziger Straße 93 und der Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 (ehemaliges Tibethaus) soll dort hochpreisiger Wohnraum entstehen. Diese Bauvorhaben führen zur Verschärfung des ohnehin bestehenden Aufwertungsdrucks im Bockenheimer Kerngebiet. Die Kriterien zur Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts wären gegeben. Eine entsprechende Änderung der derzeitigen Praxis der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts ist daher dringend erforderlich.Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Januar 2018Sie sind hier
    OFOF 479/2Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 22. Januar 2018OMOM 2641Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)Direktanregung
  3. 25. Juni 2018STST 1155Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)Stellungnahme
  4. 12. April 2019Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 691Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts in Gebieten, die der Milieuschutzsatzung unterliegen, sofern die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geplant ist (hier: Leipziger Straße 93 und Friesengasse 13)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 18 · 22.01.2018
TO I, TOP 20
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2641 2018 Die Vorlage OF 479/2 wird mit der Maßgabe als Anregung an den Magistrat beschlossen, dass die Ziffer 1. gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 2)
Zustimmung:
3 CDUSPDGrüneLinkeBFFPiraten
Ablehnung:
FDP
zu Ziffer 3)
Zustimmung:
SPDGrüneLinkeBFFPiraten
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Ziffer 2.: 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

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