Neubaugebiet im Norden Frankfurts
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Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2435 entstanden aus Vorlage: B 370 vom 15.07.2013
Betreff: Neubaugebiet im Norden Frankfurts Vorgang: B 370/13 Die Vorlage B 370 wird zurückgewiesen und der Magistrat gebeten, sämtliche in diese Richtung gehenden Planungen nicht weiterzuverfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2013BB 370Neubaugebiet im Norden FrankfurtsMagistratsbericht
- 30. August 2013Sie sind hierOMOM 2435Neubaugebiet im Norden FrankfurtsDirektanregung
- 22. November 2013STST 1612Neubaugebiet im Norden FrankfurtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats