Neubaugebiet im Norden Frankfurts
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Bericht des Magistrats vom 15.07.2013, B 370
Betreff: Neubaugebiet im Norden Frankfurts Vorgang: A 343/13 LINKE. Zu
- Die Eigentumsverhältnisse im Gebiet sind sehr differenziert. Überschlägig befinden sich ca. 10% der Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, ca. 33% im Eigentum von Stiftungen, ca. 6% im Eigentum von Gesellschaften und ca. 51% sind Privateigentum. Zu
- Mit der Frage, wie in einem potenziellen Neubaugebiet Wohnungsbau für bestimmte Bevölkerungsgruppen geschaffen werden kann, beschäftigt sich der Magistrat stets erst bei konkreten Planungen. Planungen liegen für dieses Gebiet nicht vor. Eine grundlegende Entscheidung wird bereits mit der Art des Prozesses der Baulandschaffung (z.B. Bebauungsplanverfahren oder Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme) getroffen. Darüber hinaus stehen dem Magistrat mit den Wohnungsbaufördermitteln Möglichkeiten zur Verfügung, bestimmte Bevölkerungsgruppen bei der Wohnraumsuche zu unterstützen. Die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau, unter anderem in neuen Baugebieten, ist dem Magistrat ein wichtiges Anliegen. Dies wird bei laufenden Planungen regelmäßig mit Bauträgern, Investoren, städtischen Gesellschaften und auch einzelnen Bauherren erörtert und verhandelt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 18. April 2013AA 343Neubaugebiet im Norden FrankfurtsSTVV-Anfrage · LINKE.
- 15. Juli 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 370Neubaugebiet im Norden FrankfurtsMagistratsbericht
- 30. August 2013OMOM 2435Neubaugebiet im Norden FrankfurtsDirektanregung
- 22. November 2013STST 1612Neubaugebiet im Norden FrankfurtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)