Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken
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Bisheriger Verlauf
07.06.2022
28.06.2022
10.10.2022
Antrag Ortsbeirat
Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengässchen absenken
Details im PARLIS OF_483-1_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken
Details im PARLIS OM_2412_2022Stellungnahme des Magistrats
Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken
Details im PARLIS ST_2663_202207.06.2022
Antrag Ortsbeirat
Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengässchen absenken
Details im PARLIS OF_483-1_202228.06.2022
Anregung Ortsbeirat
Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken
Details im PARLIS OM_2412_202210.10.2022
Stellungnahme des Magistrats
Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken
Details im PARLIS ST_2663_2022 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2412 entstanden aus Vorlage: OF 483/1 vom 07.06.2022
Betreff: Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenken
Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Fahrbahn im Bereich des Gehweges aufpflastern zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sollen die Bordsteine im Schärfengäßchen im Zuge der Umgestaltung zu einem Fußgängerbereich auf beiden Seiten in ganzer Länge abgesenkt werden, um den Bereich für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen. Begründung:
Mit dieser Maßnahme lässt sich der Bereich schnell und günstig für viele urbane Nutzungen öffnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2663
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme