Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteine im Schärfengäßchen abzusenken, um den Bereich für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen. Dies soll schnell und kostengünstig viele urbane Nutzungen ermöglichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Fahrbahn im Bereich des Gehweges aufpflastern zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sollen die Bordsteine im Schärfengäßchen im Zuge der Umgestaltung zu einem Fußgängerbereich auf beiden Seiten in ganzer Länge abgesenkt werden, um den Bereich für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich zu machen.
Begründung
Mit dieser Maßnahme lässt sich der Bereich schnell und günstig für viele urbane Nutzungen öffnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2022OFOF 483/1Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengässchen absenkenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2412Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenkenDirektanregung
- 10. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2663Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Bordsteine Schärfengäßchen absenkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0