Nachbesserung der „Rechts-vor-Links“-Regelung in der Straße Lange Meile
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Lange Meile — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundstück für Mehrgenerationenhaus gemäß ST1652/202521.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Gleichberechtigten Zugang zu bezahlbarer Nahversorgung sichern: Ansiedlung eines Discounters in Kalbach unterstützen10.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Lange Meile per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2304 entstanden aus Vorlage: OF 230/12 vom 05.09.2017
Betreff: Nachbesserung der "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile Der Magistrat wird gebeten, die bestehende "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange Meile durch Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen zu verdeutlichen.
Begründung: Die Lange Meile ist eine Straße im nördlichen Bereich des Stadtteils Kalbach (Tempo-30-Zone), in der die "Rechts-vor-Links"-Regelung greift. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in diesen Bereichen grundsätzlich keiner gesonderten Beschilderung oder Markierung bedarf. Leider ist in der genannten Straße häufig festzustellen, dass Verkehrsteilnehmer die bestehende Vorfahrtsregelung missachten, insbesondere, wenn sie die Lange Meile ortseinwärts fahren, die leicht abschüssig ist. Dadurch kommt es wiederholt zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. September 2017OFOF 230/12Nachbesserung der „Rechts-vor-Links“-Regelung in der Straße Lange MeileOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2017Sie sind hierOMOM 2304Nachbesserung der „Rechts-vor-Links“-Regelung in der Straße Lange MeileDirektanregung
- 5. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 189Nachbesserung der "Rechts-vor-Links"-Regelung in der Straße Lange MeileStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats