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Kreuzungsbereich frei halten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Kreuzstraße/Zorbachstraße und Kreuzstraße/Boßstraße so zu markieren, dass der Lkw-Verkehr und die Rettungsdienste ungehindert ein- und ausfahren können. Dies soll auch die sichere Querung für Fußgänger und mobilitätseingeschränkte Bürger gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Kreuzstraße/Zorbachstraße und Kreuzstraße/Boßstraße so zu markieren, dass der Lkw-Verkehr und hier besonders die Fahrzeuge der FES und der Rettungsdienste ungehindert in diese Seitenstraßen ein- und ausfahren können. Auch sollten die Fußgänger ungehindert die Straße überqueren können und nicht von widerrechtlich parkenden Autos behindert werden (siehe Belegfotos, drei Stück).

Begründung

Die dort regelmäßig widerrechtlich abgestellten Pkw (siehe Belegfotos) versperren Lkw und hier besonders den Fahrzeugen der FES die Zu- bzw. Ausfahrt, um die Abfallentsorgung problemlos erledigen zu können. Auch wird Fußgängern und mobilitätseingeschränkten Bürgern die sichere Querung erschwert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2022OFOF 323/10Kreuzungsbereich frei haltenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 31. Mai 2022Sie sind hier
    OMOM 2241Kreuzungsbereich frei halten
    Direktanregung
  3. 16. September 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2124Kreuzungsbereich frei haltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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