Unverzügliche Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Alt-Erlenbach
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Zur Obermühle — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baugebiet „Grillmayer“ Zur Obermühle05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2208 entstanden aus Vorlage: OF 144/13 vom 27.04.2013
Betreff: Unverzügliche Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Alt-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Straße Alt-Erlenbach zwischen der Straße Am Bürgerbrunnen und der Brücke über den Erlenbach (an der Ecke zur Straße Zur Obermühle) schnellstmöglich 1. eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet wird und 2. Parkplätze in diesem Bereich ausgewiesen werden (Die Planung soll vorher dem Ortsbeirat vorgestellt werden.). Die Verkehrsführung soll dabei erhalten bleiben.
Begründung: Für den Ortsbeirat und die Bürger Nieder-Erlenbachs ist nach der Planungswerkstatt eine verkehrsberuhigte Zone der einzig mögliche sinnvolle Konsens, um die Verkehrssituation in diesem Straßenabschnitt zu verbessern. Es wäre wichtig, dass die Bürger und der Ortsbeirat die Parkplatzplanung vorgestellt bekommen, da sie sich in der Planungswerkstatt damit intensiv auseinander gesetzt und eigene Vorstellungen entwickelt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2013OFOF 144/13Umgehende Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in .Alt-Erlenbach.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2013Sie sind hierOMOM 2208Unverzügliche Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Alt-ErlenbachDirektanregung
- 5. August 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1167Unverzügliche Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der Straße Alt-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats