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Tempo 30 auf Grundnetzstraßen - wie geht es weiter?

Vorlagentyp: OM
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2200 entstanden aus Vorlage: OF 288/4 vom 24.04.2013

Betreff: Tempo 30 auf Grundnetzstraßen - wie geht es weiter? Der Magistrat möge Folgendes prüfen und berichten:

  1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat seit der Einführung von Tempo 30 nachts auf der Höhenstraße gewonnen?
  2. Gibt es Überlegungen des Magistrats, einen erneuten Anlauf zu nehmen, auf verschiedenen Grundnetzstraßen versuchsweise nachts Tempo 30 auszuweisen? Begründung: Seit Sommer 2012 ist auf der Höhenstraße nachts Tempo 30 ausgeschildert. Es sollten nach Monaten erste Ergebnisse über Akzeptanz und Lärmentwicklung vorliegen. Nach der schroffen Ablehnung des Verkehrsministers, einen entsprechenden Versuch mit Tempo 30 nachts auf verschiedenen Grundnetzstraßen Frankfurts zu genehmigen, ist die Sinnhaftigkeit des Unterfangens nicht verloren gegangen. Dem Ortsbeirat liegen Schreiben von Anwohnern vor, die über eine übermäßige Lärmbelastung, insbesondere auf der Wittelsbacherallee, klagen. Die grundsätzliche Berechtigung dieses Anliegens ist kaum abzustreiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2013OFOF 288/4Tempo 30 auf Grundnetzstraßen - wie geht es weiter?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. Mai 2013Sie sind hier
    OMOM 2200Tempo 30 auf Grundnetzstraßen - wie geht es weiter?
    Direktanregung
  3. 5. August 2013STST 1184Tempo 30 auf Grundnetzstraßen - wie geht es weiter?Stellungnahme
  4. 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 113Tempo 30 auf Grundnetzstraßen - wie geht es weiter?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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