Monitoring der Feinstaubbelastung unter Erhebung beeinflussender meteorologischer Faktoren
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, an den Ultrafeinstaubmessstationen zusätzliche meteorologische Parameter zu messen, um die Feinstaubbelastung besser zu verstehen. Dies ist notwendig, um eine belastbare Ultrafeinstaubwirkungsstudie durchzuführen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an seinen Ultrafeinstaubmessstationen auch ein Monitoring der Windgeschwindigkeit, der Luftfeuchtigkeit, des Luftdrucks, der Temperatur und des Niederschlags einzurichten. Auch wird der Magistrat darum gebeten, darauf hinzuwirken, dass die genannten Parameter auch an den Ultrafeinstaubmessstationen des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gemessen werden.
Begründung
Es ist dringend erforderlich, an den Ultrafeinstaubmessstationen auch weitere Parameter zu messen. Ohne diese Erhebung ist es nicht möglich, gegenüber der Feinstaubbelastung korrelieren zu können. Neben der Windrichtung sind auch Windgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Temperatur und Niederschlag Einflussgrößen auf die Ultrafeinstaubbelastung. Es ist daher erforderlich, dass diese an allen Ultrafeinstaubmessstellen ebenfalls gemessen werden. Erst wenn diese Parameter erhoben werden, ist es möglich, eine belastbare Ultrafeinstaubwirkungsstudie durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2022OFOF 441/5Monitoring der Feinstaubbelastung unter Erhebung beeinflussender meteorologischer FaktorenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2150Monitoring der Feinstaubbelastung unter Erhebung beeinflussender meteorologischer FaktorenDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1515Monitoring der Feinstaubbelastung unter Erhebung beeinflussender meteorologischer FaktorenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats