Monitoring der Feinstaubbelastung unter Erhebung beeinflussender meteorologischer Faktoren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, an den Ultrafeinstaubmessstationen zusätzliche meteorologische Parameter zu überwachen. Dies ist notwendig, um die Feinstaubbelastung besser zu verstehen und korrelieren zu können. Die Erhebung dieser Daten wird als entscheidend für die Durchführung einer belastbaren UVP-Wirkungsstudie angesehen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an seinen Ultrafeinstaubmessstationen auch ein Monitoring der Windgeschwindigkeit, der Luftfeuchtigkeit, des Luftdrucks, der Temperatur und des Niederschlags einzurichten. Auch wird der Magistrat darum gebeten darauf hinzuwirken, dass die genannten Parameter auch an den Ultrafeinstaubmessstationen des HLNUG gemessen werden.
Begründung
Es ist dringend erforderlich an den Ultrafeinstaubmessstationen auch weitere Parameter zu messen. Ohne diese Erhebung ist es nicht möglich gegenüber der Feinstaub-Belastung korrelieren zu können. Neben der Windrichtung sind auch Windgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit, Luftdruck, Temperatur und Niederschlag Einflussgrößen auf die UFP-Belastung. Es ist daher erforderlich, dass diese an allen UVP-Messstellen ebenfalls gemessen werden. Erst wenn diese Parameter erhoben werden, ist es möglich eine belastbare UVP-Wirkungsstudie durchzuführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2022Sie sind hierOFOF 441/5Monitoring der Feinstaubbelastung unter Erhebung beeinflussender meteorologischer FaktorenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Mai 2022OMOM 2150Monitoring der Feinstaubbelastung unter Erhebung beeinflussender meteorologischer FaktorenDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1515Monitoring der Feinstaubbelastung unter Erhebung beeinflussender meteorologischer FaktorenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme