Wohnraumleerstand im Nordend
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Anregung an den Magistrat vom 18.04.2013, OM 2139 entstanden aus Vorlage: OF 360/3 vom 28.02.2013
Betreff: Wohnraumleerstand im Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viel und welcher Wohnraum im Nordend aus welchem Grund zum Stichtag
- März 2013 nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck zur Verfügung stand. Grundlage des Berichts und Bewertungsmaßstab sollten die Bestimmungen der früheren Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 25.01.1972 sein, die von der Hessischen Landesregierung im Jahr 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Begründung: Anfragen über Wohnraumleerstand im Nordend nehmen immer mehr zu. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig herauszuarbeiten, inwieweit Zweckentfremdungsverbote dem Leerstand entgegenwirken könnten. Dafür soll das erbetene Material die Grundlage liefern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2013OFOF 360/3Wohnraumleerstand im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. April 2013Sie sind hierOMOM 2139Wohnraumleerstand im NordendDirektanregung
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 985Wohnraumleerstand im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats