Wohnraumleerstand im Nordend
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viel und welcher Wohnraum im Nordend aus welchem Grund zum Stichtag
- März 2013 nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck zur Verfügung stand. Grundlage des Berichts und Bewertungsmaßstab sollten die Bestimmungen der früheren Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckent fremdung von Wohnraum vom25. 1. 1972 sein, die von der hessischen Landesregierung 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Begründung: Anfragen über Wohnraumleerstand im Nordend nehmen immer mehr zu. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig herauszuarbeiten, inwieweit Zweckentfremdungsverbote dem Leerstand entgegenwirken könnten. Dafür soll das erbetene Material die Grundlage liefern.
Inhalt
Antrag vom 28.02.2013, OF 360/3
Betreff: Wohnraumleerstand im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viel und welcher Wohnraum im Nordend aus welchem Grund zum Stichtag
- März 2013 nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck zur Verfügung stand. Grundlage des Berichts und Bewertungsmaßstab sollten die Bestimmungen der früheren Hessischen Verordnung über das Verbot der Zweckent fremdung von Wohnraum vom25. 1. 1972 sein, die von der hessischen Landesregierung 2004 außer Kraft gesetzt wurde. Begründung: Anfragen über Wohnraumleerstand im Nordend nehmen immer mehr zu. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig herauszuarbeiten, inwieweit Zweckentfremdungsverbote dem Leerstand entgegenwirken könnten. Dafür soll das erbetene Material die Grundlage liefern.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2013Sie sind hierOFOF 360/3Wohnraumleerstand im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. April 2013OMOM 2139Wohnraumleerstand im NordendDirektanregung
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 985Wohnraumleerstand im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)