Wohnraumleerstand im Nordend
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 985
Betreff: Wohnraumleerstand im Nordend Seit 01.02.1972 galt in Frankfurt am Main - wie in zahlreichen anderen hessischen Städten und Gemeinden - das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum nach Artikel 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (Mietrechtsverbesserungsgesetz - MRVerbG -). Hiernach waren in Gemeinden, in denen Wohnungsmangel herrschte, die Beseitigung, das Leerstehenlassen sowie die Nutzungsänderung von Wohnraum grundsätzlich verboten und durften nur mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung der Kommune erfolgen. Die Hessische Landesregierung hat mit Wirkung ab 27.05.2004 für alle Städte und Gemeinden in Hessen - mithin auch für Frankfurt am Main - das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aufgehoben. Nach den Bestimmungen der §§ 11 ff. des Hessischen Datenschutzgesetzes - HDSG - dürfen personenbezogene Daten (um solche handelt es sich hier) nur erhoben werden, wenn dies zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der datenverarbeitenden Stelle liegenden Aufgaben und für den jeweils damit verbundenen Zweck erforderlich ist. Seit der Aufhebung der Landesverordnung ist dies nicht mehr gegeben, eine Erhebung der vom Ortsbeirat erwünschten Daten daher unzulässig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2013OFOF 360/3Wohnraumleerstand im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. April 2013OMOM 2139Wohnraumleerstand im NordendDirektanregung
- 28. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 985Wohnraumleerstand im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab