Arbeitsgruppe gegen illegale Sperrmüllhaufen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine Arbeitsgruppe zu entwickeln, die gemeinsam mit Anwohnern und Fachleuten Maßnahmen gegen illegale Sperrmüllhaufen erarbeitet. Dies ist notwendig, da trotz regelmäßiger Entsorgung immer wieder Sperrmüll an denselben Stellen auftritt, was zu Unmut bei den Anwohnern führt.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für eine Arbeitsgruppe vorlegen, die gemeinsam mit Anwohnerinnen und Anwohnern, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern , der FES und anderen Fachleuten Maßnahmenpläne gegen illegale Sperrmüllhaufen erarbeitet, die trotz regelmäßiger Entsorgung immer wieder an denselben Stellen in Bornheim und im Ostend entstehen.
Begründung
An vielen Orten in Bornheim und im Ostend, aber auch in ganz Frankfurt am Main, sind sogenannte illegale Sperrmüllhaufen in Wohngebieten zu finden. Obwohl die Sperrmüllhaufen regelmäßig entsorgt werden, befindet sich kurze Zeit später häufig an denselben Stellen wieder Sperrmüll. Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich hilflos und sind darüber verärgert. Diese Sperrmüllhaufen ziehen in der Regel immer mehr Sperrmüll an und geben ein wahrhaft unschönes Bild ab. Meist werden dadurch auch Gehwege und Fahrradbügel zugestellt. Eine speziell für illegale Sperrmüllhaufen in das Leben gerufene Arbeitsgruppe könnte konkret nach Lösungsansätzen suchen und auf längere Sicht zur Reduktion der Sperrmüllhaufen beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2022OFOF 182/4Arbeitsgruppe gegen illegale SperrmüllhaufenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2068Arbeitsgruppe gegen illegale SperrmüllhaufenDirektanregung
- 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1777Arbeitsgruppe gegen illegale SperrmüllhaufenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats