Schwanheim: Wiedervernässung des Rohsees
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Grundwasserspiegel im Bereich des Rohsees zu erhöhen, um das Austrocknen des Sees zu verhindern. Dies ist notwendig, um den Lebensraum zahlreicher Tiere und die Sumpfgebiete in der Umgebung zu erhalten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Rohsee droht immer weiter auszutrocknen. Sollte sich diese Entwicklung fortsetz en, bedeutet das die Zerstörung des Lebensraums unzähliger Tiere und einer grünen Lunge Frankfurts.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Grundwasserspiegel im Bereich des Rohsees, etwa durch die Zufuhr von Brauchwasser, zu erhöhen.
Begründung
Der Rohsee ist aus einem ehemaligen Altarm des Mains entstanden und wie die Kelster bezieht er heutzutage Wasser ausschließlich aus dem Grundwasser. Der Erhalt der Sumpfgebiete und der Riedwiesen im Umfeld ist ebenfalls nur mit einer Erhöhung des Grundwasserspiegels zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2022OFOF 444/6Schwanheim: Wiedervernässung des RohseesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022Sie sind hierOMOM 1990Schwanheim: Wiedervernässung des RohseesDirektanregung
- 8. August 2022STST 1781Schwanheim: Wiederinstandsetzung des RohseesStellungnahme
- 13. Januar 2023STST 182Schwanheim: Wiedervernässung des RohseesStellungnahme
- 14. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1537Schwanheim: Wiedervernässung des RohseesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats