Schwanheim: Wiedervernässung des Rohsees
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Wiedervernässung des Rohsees im Schwanheimer Wald, der durch sinkende Grundwasserstände zunehmend trocken fällt. Der Magistrat prüft technische Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasseranreicherung, kann jedoch noch keine konkreten Aussagen zu deren Wirksamkeit machen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Der Rohsee im Schwanheimer Wald ist ein Altarm des Mains. Diese Vertiefung hat keinen Zufluss und wird nur durch Grundwasser gefüllt. Durch die vergangenen Trockenjahre ist der Grundwasserstand gesunken und der Rohsee fällt häufiger trocken. Diese Trockenphasen, die meistens mehrere Jahre anhalten, gab es bereits früher im Schwanheimer Wald, zuletzt in den 1970er Jahren.
Derzeit prüft Hessenwasser, ob, wie und wo durch technische Anlagen wie Sickerschlitzgraben, Versickerungsgräben oder Sickerbrunnen im Wald die Versickerungsmenge und somit die Grundwasseranreicherung erhöht werden kann. Es können noch keine Aussagen getroffen werden, ob Bereiche, wie der Rohsee, mit solchen Maßnahmen beeinflusst werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2022OFOF 444/6Schwanheim: Wiedervernässung des RohseesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. April 2022OMOM 1990Schwanheim: Wiedervernässung des RohseesDirektanregung
- 8. August 2022STST 1781Schwanheim: Wiederinstandsetzung des RohseesStellungnahme
- 13. Januar 2023Sie sind hierSTST 182Schwanheim: Wiedervernässung des RohseesStellungnahme
- 14. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 1537Schwanheim: Wiedervernässung des RohseesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab