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Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.

Vorlagentyp: OM
8 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1595 entstanden aus Vorlage: OF 398/5 vom 11.09.2012

Betreff: Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das absolute Halteverbot vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69, in ein Parkverbot umgewidmet wird.

Begründung: Vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69, ist nach der Sanierung der Straße ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Dies bedeutet für diese Kindereinrichtung, dass dort Essensanlieferungen, Getränkeandienungen, aber auch das Ausladen von Großeinkäufen oder Ausflugsvorbereitungen untersagt sind. Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes vor einer öffentlichen Einrichtung, die mit Lieferwagen oder Pkw angedient werden muss, ist nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat 5 spricht sich daher für die Umwidmung des absoluten Halteverbotes in ein Parkverbot aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2012OFOF 398/5Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. September 2012Sie sind hier
    OMOM 1595Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.
    Direktanregung
  3. 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1719Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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