Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 in ein Parkverbot umzuwidmen. Begründung: Vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 ist nach der Sanierung der Straße ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Dies bedeutet für diese Kindereinrichtung, dass dort Essensanlieferungen, Getränkeandienungen, aber auch das Ausladen von Großeinkäufen oder Ausflugsvorbereitungen untersagt sind. Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes vor einer öffentlichen Einrichtung, die mit Lieferwagen oder Pkw angedient werden muss, ist nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat spricht sich daher für die Umwidmung des absoluten Halteverbotes in ein Parkverbot aus.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2012, OF 398/5
Betreff: Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 in ein Parkverbot umzuwidmen.
Begründung: Vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 ist nach der Sanierung der Straße ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Dies bedeutet für diese Kindereinrichtung, dass dort Essensanlieferungen, Getränkeandienungen, aber auch das Ausladen von Großeinkäufen oder Ausflugsvorbereitungen untersagt sind. Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes vor einer öffentlichen Einrichtung, die mit Lieferwagen oder Pkw angedient werden muss, ist nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat spricht sich daher für die Umwidmung des absoluten Halteverbotes in ein Parkverbot aus.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2012Sie sind hierOFOF 398/5Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. September 2012OMOM 1595Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.Direktanregung
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1719Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme