Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.

Vorlagentyp: OFCDU
8 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 in ein Parkverbot umzuwidmen. Begründung: Vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 ist nach der Sanierung der Straße ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Dies bedeutet für diese Kindereinrichtung, dass dort Essensanlieferungen, Getränkeandienungen, aber auch das Ausladen von Großeinkäufen oder Ausflugsvorbereitungen untersagt sind. Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes vor einer öffentlichen Einrichtung, die mit Lieferwagen oder Pkw angedient werden muss, ist nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat spricht sich daher für die Umwidmung des absoluten Halteverbotes in ein Parkverbot aus.

Inhalt

Antrag vom 11.09.2012, OF 398/5

Betreff: Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das absolute Halteverbot vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 in ein Parkverbot umzuwidmen.

Begründung: Vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus", Kelsterbacher Straße 69 ist nach der Sanierung der Straße ein absolutes Halteverbot verfügt worden. Dies bedeutet für diese Kindereinrichtung, dass dort Essensanlieferungen, Getränkeandienungen, aber auch das Ausladen von Großeinkäufen oder Ausflugsvorbereitungen untersagt sind. Die Einrichtung des absoluten Haltverbotes vor einer öffentlichen Einrichtung, die mit Lieferwagen oder Pkw angedient werden muss, ist nicht sinnvoll. Der Ortsbeirat spricht sich daher für die Umwidmung des absoluten Halteverbotes in ein Parkverbot aus.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2012Sie sind hier
    OFOF 398/5Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. September 2012OMOM 1595Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort .Das gute Laune Haus.Direktanregung
  3. 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1719Umwidmung des absoluten Halteverbots vor dem städtischen Kindergarten und Hort "Das gute Laune Haus"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 14 · 28.09.2012
TO I, TOP 36
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1595 2012 Die Vorlage OF 398/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen