Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in NiederErlenbach
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Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1435 entstanden aus Vorlage: OF 88/13 vom 06.08.2012
Betreff: Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, einen Antrag an die Flugkommission zu stellen, dass streng darauf geachtet wird, dass die festgelegten Flugrouten im Frankfurter Norden von den Piloten bzw. ihren Fluglotsen strikt eingehalten werden. Zudem soll darauf geachtet werden, dass Anfragen von Piloten auf Verlassen des Sollkurses bzw. des Korridors nicht unterhalb der vorgeschriebenen Mindestflughöhe und nur aus driftigen Sicherheitsgründen erlaubt werden.
Begründung: Obwohl Nieder-Erlenbach nach dem aktuellen Flugroutenplan der Deutschen Flugsicherung (DFS) - siehe Anlage - nicht in den Korridoren der An- und Abflugstrecken liegt, ist in den letzten Wochen trotz bestem, unproblematischem Sommerwetter ein erheblicher Anstieg des Fluglärms direkt über Nieder-Erlenbach zu verzeichnen. Der Fluglärm bzw. die Überflüge Nieder-Erlenbachs finden zwischen 5 Uhr und 23 Uhr zu unterschiedlichen "Stoßzeiten" statt und werden vor allem durch startende, aber auch durch landende Flugzeuge verursacht. Die Flugzeuge überfliegen Nieder-Erlenbach zudem deutlich niedriger als jemals zuvor, obwohl laut DFS die Flughöhe im Raum Bad Vilbel sogar von 4.000 auf 5.000 Fuß gestiegen sein sollte. Auch sollten die Flugzeuge bis auf 6.000 Meter Höhe auf Radarführungsstrecken geleitet werden, sodass ein Abweichen von der vorgesehenen Flugroute bis zu dieser Höhe gar nicht vorkommen sollte - und damit auch kein Überqueren Nieder-Erlenbachs. Die möglichst genaue Einhaltung der Flugrouten liegt in der Verantwortung der Piloten. Die DFS kann Piloten grundsätzlich Freigaben zum Verlassen des Sollkurses bzw. Korridors auf Anfrage erteilen bzw. zuweisen, sofern eine Mindestflughöhe von mindestens 6.000 Fuß NN (7 bis 22 Uhr), 8.000 Fuß NN (22 bis 23 Uhr und 6 bis 7 Uhr) bzw. 10.000 Fuß NN (23 bis 6 Uhr) erreicht wurde (1 Fuß = 0,3048 m; NN = Normalnull, Bezug auf Meereshöhe). Der Pilot darf nur aus Sicherheitsgründen die Mindesthöhen zum Verlassen des Korridors unterschreiten. Anlage (ca. 1,9 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012OFOF 88/13Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2012Sie sind hierOMOM 1435Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in NiederErlenbachDirektanregung
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1806Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats