Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in Nieder-Erlenbach
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Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, einen Antrag an die Flugkommission zu stellen, dass streng darauf geachtet wird, dass die festgelegten Flugrouten im Frankfurter Norden von den Piloten bzw. ihren Fluglotsen strikt eingehalten werden. Zudem soll darauf geachtet werden, dass Anfragen von Piloten auf Verlassen des Sollkurses bzw. des Korridors nicht unterhalb der vorgeschriebenen Mindestflughöhe und nur aus driftigen Sicherheitsgr ünden erlaubt werden. Begründung: Obwohl Nieder-Erlenbach nach dem aktuellen Flugroutenplan der Deutschen Flugsicherung (siehe Anlage) nicht in den Korridoren der An- und Abflugstrecken liegt, ist in den letzten Wochen trotz bestem, unproblematischem Sommerwetter ein erheblicher Anstieg des Flugl ä rms direkt ü ber Nieder-Erlenbach zu verzeichnen. Der Fluglärm bzw. die Ü berfl ü ge Nieder-Erlenbachs finden zwischen 5 Uhr und 23 Uhr zu unterschiedlichen "Sto ß zeiten" statt und werden vor allem durch startende, aber auch durch landende Flugzeuge verursacht. Die Flugzeuge überfliegen Nieder-Erlenbach zudem deutlich niedriger als jemals zuvor, obwohl laut DSF die Flugh ö he im Raum Bad Vilbel sogar von 4000 auf 5000 Fuss gestiegen sein sollte. Auch sollten die Flugzeuge bis auf 6000 Metern Hö he auf Radarf ü hrungsstrecken geleitet werden, so dass ein Abweichen von der vorgesehenen Flugroute bis zu dieser H ö he gar nicht vorkommen sollte - und damit auch kein Ü berqueren Nieder-Erlenbachs. Die möglichst genaue Einhaltung der Flugrouten liegt in der Verantwortung der Piloten. Die DFS kann Piloten grunds ä tzlich Freigaben zum Verlassen des Sollkurses bzw. Korridors auf Anfrage erteilen bzw. zuweisen, sofern eine Mindestflughöhe von mindestens 6.000 Fu ß NN (7-22 Uhr), 8.000 Fu ß NN (22-23 Uhr und 6-7 Uhr) bzw. 10.000 Fuß NN (23-6 Uhr) erreicht wurde (1 Fuß = 0,3048m; NN = Normalnull, Bezug auf Meeresh ö he). Der Pilot darf nur aus Sicherheitsgründen die Mindesth ö hen zum Verlassen des Korridors unterschreiten. Anlage (ca. 1,9 MB)
Inhalt
Antrag vom 06.08.2012, OF 88/13
Betreff: Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, einen Antrag an die Flugkommission zu stellen, dass streng darauf geachtet wird, dass die festgelegten Flugrouten im Frankfurter Norden von den Piloten bzw. ihren Fluglotsen strikt eingehalten werden. Zudem soll darauf geachtet werden, dass Anfragen von Piloten auf Verlassen des Sollkurses bzw. des Korridors nicht unterhalb der vorgeschriebenen Mindestflughöhe und nur aus driftigen Sicherheitsgr ünden erlaubt werden.
Begründung: Obwohl Nieder-Erlenbach nach dem aktuellen Flugroutenplan der Deutschen Flugsicherung (siehe Anlage) nicht in den Korridoren der An- und Abflugstrecken liegt, ist in den letzten Wochen trotz bestem, unproblematischem Sommerwetter ein erheblicher Anstieg des Flugl ä rms direkt ü ber Nieder-Erlenbach zu verzeichnen. Der Fluglärm bzw. die Ü berfl ü ge Nieder-Erlenbachs finden zwischen 5 Uhr und 23 Uhr zu unterschiedlichen "Sto ß zeiten" statt und werden vor allem durch startende, aber auch durch landende Flugzeuge verursacht. Die Flugzeuge überfliegen Nieder-Erlenbach zudem deutlich niedriger als jemals zuvor, obwohl laut DSF die Flugh ö he im Raum Bad Vilbel sogar von 4000 auf 5000 Fuss gestiegen sein sollte. Auch sollten die Flugzeuge bis auf 6000 Metern Hö he auf Radarf ü hrungsstrecken geleitet werden, so dass ein Abweichen von der vorgesehenen Flugroute bis zu dieser H ö he gar nicht vorkommen sollte - und damit auch kein Ü berqueren Nieder-Erlenbachs. Die möglichst genaue Einhaltung der Flugrouten liegt in der Verantwortung der Piloten. Die DFS kann Piloten grunds ä tzlich Freigaben zum Verlassen des Sollkurses bzw. Korridors auf Anfrage erteilen bzw. zuweisen, sofern eine Mindestflughöhe von mindestens 6.000 Fu ß NN (7-22 Uhr), 8.000 Fu ß NN (22-23 Uhr und 6-7 Uhr) bzw. 10.000 Fuß NN (23-6 Uhr) erreicht wurde (1 Fuß = 0,3048m; NN = Normalnull, Bezug auf Meeresh ö he). Der Pilot darf nur aus Sicherheitsgründen die Mindesth ö hen zum Verlassen des Korridors unterschreiten. Anlage (ca. 1,9 MB)Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012Sie sind hierOFOF 88/13Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. August 2012OMOM 1435Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in NiederErlenbachDirektanregung
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1806Keine ausreichende Einhaltung der Flugrouten: Stark zunehmender Fluglärm in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)