Aurelis - erst beteiligen, dann planen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Aurelis zur frühzeitigen Beteiligung der Anwohnenden bei der Planung im Europaviertel aufzufordern. Dies soll sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Anwohnenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, berücksichtigt werden und Konflikte vermieden werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Aurelis dazu aufzufordern, für die weitere Planung im Bereich des sog. "Europaviertels" dem Prinzip "Erst Beteiligen - dann Planen" unter Einbeziehung des Grünflächenamtes zu folgen. Dies gilt insbesondere für die am westlichen Ende der Europa-Allee noch zu realisierende Grünfläche. Bei deren Planung ist eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, in jedem Fall sicherzustellen.
Begründung
Als "Projektentwicker" ist Aurelis in der Vergangenheit einige Verpflichtungen, öffentliche Flächen zu errichten, eingegangen. Dabei kam es leider immer wieder vor, dass zuerst vorgelegte Planungen den Bedürfnissen der Anwohnenden nicht voll gerecht wurden. So zuletzt bei der Planung der Grünfläche rund um den Wasserturm. Dies ließe sich durch eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden und des Ortsbeirats vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2021OFOF 277/1Aurelis - erst beteiligen, dann planenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 11. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1371Aurelis - erst beteiligen, dann planenDirektanregung
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 721Aurelis - erst beteiligen, dann planenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats